Dienstleistung nach VgV
Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft. Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losaufteilungen. Los 1 GU Marienehe und Los 2 GU Satower Straße.
Das Objekt GU Marienehe für Los 1 besteht aus sechs eingeschossigen Gebäuden in Containerbauweise sowie dem dazugehörenden Außengelände. Die Gemeinschaftsunterkunft bietet Platz für bis zu 120 Personen. Bei dem untergebrachten Personenkreis handelt es sich um Asylbewerber und sonstige ausländische Flüchtlinge. Die Bewachung erfolgt durchgängig durch zwei Wachleute (zwei Wachleute in Tagschicht und zwei Wachleute in Nachtschicht).
Das Objekt GU Satower Straße für Los 2 umfasst mehrere zweigeschossige Unterkunftsgebäude, ein Sozial- und Verwaltungsgebäude, ein Heiz- und Lagerhaus, ein Wachgebäude sowie das dazugehörige Außengelände. Die Gemeinschaftsunterkunft bietet Platz für bis zu 397 Personen. Bei dem untergebrachten Personenkreis handelt es sich um Asylbewerber und sonstige ausländische Flüchtlinge. Die Bewachung erfolgt durchgängig durch drei Wachleute in Tagschicht an den Werktagen (Montag bis Freitag) und durch 4 Wachleute in Nachtschicht und Tagschicht an Wochenenden und Feiertagen.
Das Vertragsverhältnis für Los 1 und 2 beginnt am 01.04.2026, 00:00 Uhr und wird zunächst für Los 1 bis zum 31.12.2026 geschlossen und für Los 2 bis zum 31.01.2028. Sofern und solange es nicht gekündigt wird, verlängert es sich auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Monatsende.
Preiskriterium für "Einfache Richtwertmethode"
Fragenkatalog
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1) Die Wertung der Angebote erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode. Die Wertungskennzahl ergibt sich wie folgt: Leistungspunktzahl des Angebots geteilt durch Preis des Angebots. 2) Mit dem Angebot ist eine Konzeption zum Fragenkatalog je Los einzureichen, welche bewertet wird. Der Fragenkatalog liegt den Vergabeunterlagen bei. 3) Innerhalb der Angebotsfrist besteht die Möglichkeit, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Bieter sind nicht zugelassen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.
gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Eigenerklärung zur Eignung (VVB 124_LD) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Ergänzung der Eigenerklärung zur Eignung (VVB 124_LD) mit Benennung von mindestens einer Referenz aus den letzten drei Jahren von vergleichbar ausgeführten Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister sowie sonstige Existenznachweise (Nachweis in Kopie) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Es gelten die Zahlungsbedingungen der VOL/B.
Weitere einzureichende Unterlagen:- Angebotsschreiben (VVB 633)- Eigenerklärung Informationen zum Bieter (CSX 59) - Eigenerklärung zur Beachtung der Russland-Sanktionen - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (VVB 234)- sofern zutreffend - Erklärungen nach dem TVgG M-V und der MinArbV M-V - vollständig ausgefülltes Kalkulationsmuster (Preiskalkulation) - je Los - Verpflichtungen nach dem TVgG M-V - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (VVB 236)- auf gesondertes Verlangen - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (VVB 235)- sofern zutreffend- Konzeption zum Fragenkatalog - je Los - Eigenerklärung zur Entlohnung der eingesetzten Wachleute - je Los- ausgefüllter Bewachungsvertrag unter Angabe eines Stundenverrechnungssatzes jeweils für die EG 2, EG 3 und EG 4 (§ 5 des Bewachungsvertrages) - je Los
Sofern und solange das Vertragsverhältnis nicht gekündigt wird, verlängert es sich auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Monatsende.