Unternehmensbezogene Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren nachzuweisen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV).
Die Referenzprojekte können bei einer Bietergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden.
Es sind mindestens eins, maximal drei ausgewählte vergleichbare Referenzprojekte anzugeben.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.
Mindestanforderung an die Referenzprojekte der Bieter ist folgender Leistungsbestandteil:
- Objektplanung Verkehrsanlagen und/oder Ingenieurbauwerke inkl. untergeordneter Freianlagenintegration gemäß §§ 45, 47 HOAI 2021, Lph. 1-3 i. V. m. Anlage 12/13 HOAI für grundhaften Um- oder Ausbau von Verkehrsanlagen oder Ingenieurbauwerken (Kanäle, Schachtbauwerke, Leitungsverlegung) mit einem Bauvolumen ? 1,5 Mio. EUR netto.
Die vorgenannten Mindestanforderungen können in unterschiedlichen oder auch denselben Referenzen (1 bis 3) nachgewiesen werden.
Mindestens eine der genannten Referenzen muss ein Vorhaben betreffen,
- das mit öffentlichen Fördermitteln (z.B. Städtebauförderung, EFRE, GVFG, sonstige Zuwendungsprogramme) finanziert wurde und
- bei dem der Bieter Planungsleistungen in den Lph. 1-3 für Verkehrsanlagen / Ingenieurbauwerke erbracht hat.