Dem elektronischen Angebot ist u. a. das Angebotsschreiben (Formblatt 213) vollständig ausgefüllt mit allen geforderten Erklärungen und Nachweisen beizufügen. Rückfragen sind ausschließlich elektronisch über die vorgenannte Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.