Angebote sind elektronisch über das Vergabeportal in verschlüsselter Form einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder Post ist unzulässig und führt zum Ausschluss.
Dem elektronischen Angebot ist das Angebotsschreiben (Formblatt 213) vollständig ausgefüllt beizufügen. Achten Sie darauf, dass alle geforderten Erklärungen, Nachweise und das Leistungsverzeichnis dem Angebot direkt angehängt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder Nachweise nachzufordern. Es gelten die Bestimmungen des § 16a EU VOB/A.
Bieteranfragen & Fristen:
Haben Sie Fragen zur Leistungsbeschreibung oder den Vergabeunterlagen? Bitte reichen Sie diese rechtzeitig ein. Anfrage sind grundsätzlich über das Vergabeportal zu stellen. Wir behalten uns vor, Anfragen, die später als 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, nicht mehr zu beantworten. Dies stellt sicher, dass alle Bieter die Antworten noch rechtzeitig in ihre Kalkulation einbeziehen können.
Ausschließlich elektronische Kommunikation:
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal.
-Kein Telefon/E-Mail: Telefonische oder direkte E-Mail-Anfragen werden nicht bearbeitet.
-Nachrichtenfunktion: Nutzen Sie für Rückfragen und den offiziellen Schriftverkehr ausschließlich die Nachrichtenfunktion innerhalb des Portals.
-Benachrichtigungen: Stellen Sie sicher, dass die in Ihrem Profil hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell ist, um über neue Bieterinformationen sofort informiert zu werden.
Änderungsverbot: Bitte beachten Sie, dass eigenmächtige Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen unzulässig sind. Solche Änderungen führen zum zwingenden Ausschluss des Angebots gemäß VOB/A.
Technischer Hinweis zum Upload:
Vermeiden Sie den Upload in letzter Minute. Planen Sie ausreichend Zeit für die Übertragung großer Dateimengen ein. Ein verspäteter Eingang aufgrund technischer Probleme in Ihrem Verantwortungsbereich führt zum Ausschluss.