| VO: | VOB | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die 4. Bieteranfrage vom 05.12.2025 wird wie folgt beantwortet:
Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den LV-Positionen 2.12.11 und 4.03.24 sind keine Mengenangaben im LV enthalten. Ist das beabsichtigt? Kommen diese Positionen nicht zur Ausführung?
Antwort:
> Die beiden genannten Positionen ohne Mengenangaben kommen nicht zur Ausführung.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die 3. Bieteranfrage vom 28.11.2025 wird wie folgt beantwortet:
Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 14. 11. wurde Ihrerseits mitgeteilt, dass es kurzfristig neue Unterlagen gibt. Bisher haben wir keine bekommen. Wann werden sie nachgereicht?
Antwort:
Bitte beachten Sie die das Informationsschreiben
"2. Änderung der Angebotsfrist, des LV´s und div. Pläne Trockenbauarbeiten 1 23/25-65"
vom 01.12.2025 11:38 Uhr
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf auf die allgemeine Bieterinformation am 14.11.2025 um 06:48, wird die Angebotsfrist hiermit auf den 06.01.2026 14:00 Uhr verlängert.
Bitte beachten Sie die neu hochgeladenen LV´s sowie diverse Pläne:
Korrektur_251126_Los 321 Trockenbauarbeiten Gips - LV Langtext.X81
Korrektur_251126_Los 321 Trockenbauarbeiten Gips - LV Langtext.X83
Korrektur_251126_Los 321 Trockenbauarbeiten Gips - LV Langtext.pdf
03_Allgemeine_Pläne_mit_Korrektur (1).zip
04_Wände_mit_Korrektur.zip
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Patrick Liefke
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf auf die allgemeine Bieterinformation am 14.11.2025 um 06:48, wird die Angebotsfrist hiermit vorerst auf den 08.12.2025 10:00 Uhr verlängert.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Patrick Liefke
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der vorerst neue Termin der Eröffnungsverhandlung wird nicht auf den 02.12.2025, sondern auf den 08.12.2025 14:00Uhr verschoben.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Patrick Liefke
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie informieren Sie, dass sich aufgrund neuer Erkenntnisse voraussichtlich wesentliche Änderungen der Vergabeunterlagen ergeben werden. Die geänderten Unterlagen werden Ihnen zeitnah über diese Plattform zur Verfügung gestellt. Zugleich wird hiermit die Angebotsfrist vorab um 2 Wochen bis zum 02.12.2025 um 14:00 Uhr verlängert. Nachdem die geänderten Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, wird die Angebotsfrist dann gegebenenfalls nochmal in angemessenem Umfang verlängert.
Bitte beachten Sie, dass bis zur Veröffentlichung der geänderten Unterlagen hochgeladene Angebote nicht den geltenden Vergabeunterlagen entsprechen würden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Patrick Liefke
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die 2. Bieteranfrage vom 29.10.2025 wird wie folgt beantwortet:
Frage:
Der Schallschutz im eingebauten Zustand ("erf. R´w") kann von uns nicht belegt werden, da uns die Einbaubedingungen / flankierenden Bauteile nicht bekannt sind.
Ist unsere Annahme richtig, dass von uns nachzuweisenden Werte Rw um 5 dB höher liegen sollen?
Antwort:
Für die Wände TW01 - TW03, TW05, TW07 - TW18, TW20 - TW29 ist ein Rechenwert Rw ? 55 dB anzunehmen.
Für die Wand TW04 ist ein Rechenwert Rw ? 62 dB anzunehmen.
Für die Wand TW06 ist ein Rechenwert Rw ? 67 dB anzunehmen.
Für die Wand TW19 ist ein Rechenwert Rw ? 63 dB anzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Patrick Liefke
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die 1. Bieteranfrage vom 29.10.2025 möchten wir wie folgt beantworten:
Anfrage:
Die Leistungsbeschreibungen der Pos. 2.12.25, 2.12.26, 3.12.20, 3.12.21, 4.12.17 und 4.12.18 sind sehr allgemein gehalten.
Wir bitten um Aufklärung und Benennung, welche Stahlprofile zu schützen sind (Angabe der Profilart einschl. Unterscheidung nach Stütze und Träger).
Liegen wir richtig in der Annahme, dass auch einlagige Bekleidungen zulässig sind?
Antwort:
Die betreffenden Positionen beziehen sich auf Stahlhohlprofile unterschiedlicher Dimensionierung ausschließlich dieses Leistungsverzeichnisses. Diese ist beispielsweise abhängig von der Bauaufsichtlichen Zulassung bauseitiger Brandschutztüren und Angabe des Gewerks Innentüren, deren Forderungen bisher noch nicht bekannt sind. Deshalb kann zum Ausschreibungszeitpunkt noch keine konkrete Aussage dazu getroffen werden.
Einlagige Bekleidungen sind ebenfalls zulässig, wenn das Schutzziel (F30, F90) erreicht wird. Die Beplankung ist abhängig vom einzusetzenden Stahlprofil (s.o.), der zu verwendenden Brandschutz-Bekleidungsplatte, Dicke, erforderlichen Stoßhinterlegungen und weiterer Details nach entsprechender Zulassung des Plattenherstellers, wie bereits im LV beschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Gransow
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