Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach §§ 74, 17 VgV (HLS)
Fachplanung technische Anlagen gem. § 53 HOAI, Leistungsphasen 5 - 9 HOAI nebst Besonderen LeistungenAnlagegruppe 1 (KG 410) - Abwasser-, Wasser- und GasanlagenAnlagengruppe 2 (KG 420) - WärmeversorgungsanlagenAnlagengruppe 3 (KG 430) - Lufttechnische Anlagen
In der Bietererklärung 1a) ist ein Wertungshonorar für die Vertragsleistungen Fachplanung technische Anlagen (HLS) gem. § 53 HOAI, Leistungsphasen 5 - 9 HOAI (Grundleistungen, ohne besondere Leistungen) inklusive Nebenkosten als Nettowert zzgl. Umsatzsteuer anzugeben. Das angebotene Wertungshonorar wird nicht Vertragsbestandteil, sondern dient lediglich der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
In der Bietererklärung 1b) sind die Honorare für Besondere Leistungen Fachplanung techn. Ausrüstung (HLS) gem. § 53 HOAI in den Leistungsphasen 5 - 9 HOAI gem. Anlage 4 des Vertragsentwurfes anzugeben.
Vorzulegen ist eine Darstellung über die Herangehensweise an die Kostenplanung und -sicherung.
Vorzulegen ist eine Darstellung der Herangehensweise an die Bauaufgabe.
Vorzulegen ist ein Personalkonzept, welches Nachweise der Qualifikation und Erfahrung des angebotenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters umfasst. Zusätzlich ist ein Personalorganigramm mit dem Angebot einzureichen.
Es dürfen nur freigegebene Bauprodukte eingesetzt werden. Die Freigabe erfolgt durch den DGNB Auditor (MNP) auf Grundlage der vorzulegenden Nachweise: technische Datenblätter,Sicherheitsdatenblätter (soweit für das Produkt vorhanden) und Umweltdeklarationen (kurz: EPD,soweit für das Produkt vorhanden).
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vorgenannten Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Sie auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Bitte registrieren Sie sich für die Teilnahme an der elektronischen Ausschreibung. Ihre Registrierung auf der Vergabeplattform (cosinex) gewährleistet, dass Sie alle für die Ausschreibung betreffenden Informationen, wie Antworten auf Bieterfragen und Änderungen bei den Fristen und Vergabeunterlagen, automatisch an Ihre dort eingetragene E-Mail-Adresse erhalten. Sie können Ihr Angebot/Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Angebots-/Teilnahmeantragsfrist hochladen.Das Angebot/Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB über die Vergabeplattform einzureichen. Postalisch oder per E-Mail eingereichte Angebote/Teilnahmeanträge sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.Die örtliche Präsenz des Bewerbers in Greifswald ist während der Planungszeit in engen Intervallen gemäß Projekterfordernis sicherzustellen.