Verfahrensangaben

Planung Neubau Ziolkowski-/Keplerstr. - Generalplaner

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.02.2026
17.02.2026 12:00 Uhr
19.02.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH
DE137270373
Heidenstr. 6
17034
Neubrandenburg
Deutschland
DE80J
ausschreibung@neuwoges.de
+49 3954501170

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
t-03855885160
Johannes-Stelling-Str. 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE80J
Vergabekammer
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 3855885160

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
t-03855885160
Johannes-Stelling-Str. 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE80J
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 3855885160

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71320000-7
71314310-8
71315000-9
71327000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Ausschreibung betrifft den Neubau von drei Gebäuden in der Ziolkowski-/Keplerstraße in Neubrandenburg. Diese sollen in zwei Bauabschnitten gebaut werden. Das Projekt ist fördermittelgebunden.
Für das Projekt soll ein Generalplaner beauftragt werden. Die Generalplanerleistungen umfassen die
- § 34 HOAI Gebäudeplanung
- § 51 HOAI Tragwerksplanung
- § 55 HOAI Technische Ausrüstung (Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär)
Zudem sind alle zur Errichtung der Neubebauung erforderlichen Beratungsleistungen der Bauphysik (Wärmeschutz/Energiebilanzierung, die Bauakustik und die Raumakustik) und die Brandschutzplanung zu erbringen. Zum Leistungsumfang gehören nach entsprechender Beauftragung auch die Überwachung der benannten Leistungen in der Bauausführung, sowie deren Dokumentation.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise für das
- Leistungsbild Gebäude § 34 HOAI Leistungsphasen 5-9
- Leistungsbild Tragwerksplanung § 51 HOAI Leistungsphasen 5-6
- Leistungsbild Technische Ausrüstung § 55 Leistungsphasen 3-9

Die Beauftragung erfolgt in folgenden Stufen:

- Leistungsphase 5 für die Leitungsbilder Gebäude und Tragwerksplanung
bzw. 3-5 für das Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung mit diesem Vertrag
- Leistungsphasen 6-9 jeweils mit gesonderter schriftlicher Beauftragung, mit der Maßgabe, dass weitere als die zunächst beauftragten Leistungen abgerufen werden können, aber nicht müssen.

Es liegt bereits eine Baugenehmigung vor. Die Planung wurde bereits begonnen. Aud die bestehende Planung muss aufgesetzt werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Ausschreibung betrifft den Neubau von drei Gebäuden in der Ziolkowski-/Keplerstraße in Neubrandenburg. Diese sollen in zwei Bauabschnitten gebaut werden. Das Projekt ist fördermittelgebunden.
Für das Projekt soll ein Generalplaner beauftragt werden. Die Generalplanerleistungen umfassen die
- § 34 HOAI Gebäudeplanung
- § 51 HOAI Tragwerksplanung
- § 55 HOAI Technische Ausrüstung (Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär)
Zudem sind alle zur Errichtung der Neubebauung erforderlichen Beratungsleistungen der Bauphysik (Wärmeschutz/Energiebilanzierung, die Bauakustik und die Raumakustik) und die Brandschutzplanung zu erbringen. Zum Leistungsumfang gehören nach entsprechender Beauftragung auch die Überwachung der benannten Leistungen in der Bauausführung, sowie deren Dokumentation.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise für das
- Leistungsbild Gebäude § 34 HOAI Leistungsphasen 5-9
- Leistungsbild Tragwerksplanung § 51 HOAI Leistungsphasen 5-6
- Leistungsbild Technische Ausrüstung § 55 Leistungsphasen 3-9

Die Beauftragung erfolgt in folgenden Stufen:

- Leistungsphase 5 für die Leitungsbilder Gebäude und Tragwerksplanung
bzw. 3-5 für das Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung mit diesem Vertrag
- Leistungsphasen 6-9 jeweils mit gesonderter schriftlicher Beauftragung, mit der Maßgabe, dass weitere als die zunächst beauftragten Leistungen abgerufen werden können, aber nicht müssen.

Es liegt bereits eine Baugenehmigung vor. Die Planung wurde bereits begonnen. Aud die bestehende Planung muss aufgesetzt werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt

Die Beauftragung erfolgt stufenweise je Leistunsgsphase.

4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Neubrandenburg
Deutschland
DE80J

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYDNYT3Q51LGX

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu
führen.
Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet.
Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.
Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht
zulässig.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden,
legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt
vollständig bei.

Die Verhandlungsgespräche werden voraussichtlich am 14.04. stattfinden.

Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: "Bietergemeinschaft(en)" [BG], im Auftragsfalle
Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist
grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene
Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die
Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
- in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
- in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen)
Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer
anderen BG teilnimmt.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Soweit die Unterlagen unvollständig sind und auch nicht in der gesetzten Frist zur Nachforderung beigebracht werden, ist das Angebot auszuschließen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

siehe GWB

siehe GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung Umsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Erklärung zur Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zahlung der Steuern und Abgaben, Zahlung der Krankenkassenbeiträge, Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung, Insolvenz, Liquidation, sonstige Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB).
Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis zu fordern.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzleistungen aus den letzten 3 Jahren, mit einer Kurzbeschreibung des Auftrages (Angabe u.a. von Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum/-zeitpunkt) ist erforderlich. Es ist der Auftraggeber, auf Verlangen der Vergabestelle dort ein Ansprechpartner, der für Rückfragen kontaktiert werden kann (Angabe mindestens von Telefonnummer oder E-Mail-Adresse), zu benennen. Alternativ kann vorgelegt werden:
- bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber eine durch die zuständige Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung oder - (bei privaten Auftraggebern) eine von diesen ausgestellte Bescheinigung.
Falls Referenzen von Dritten (z.B. Nachunternehmern) beigebracht werden sollen ("Eignungsleihe"), muss deren Verfügbarkeit für die Vertragslaufzeit sichergestellt werden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Falle die Vergabestelle rechtzeitig für weitere Formalitäten.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage zu verifizieren. Er wird untaugliche Referenzen nicht berücksichtigen.
Mehrere Referenzen eines Vertragspartners/Auftraggebers werden nur als eine Referenz gewertet.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis Berufshaftpflicht (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und über 3 Mio. Euro für Sachschäden und Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Für die Zulassung am Auswahlverfahren ist auch eine Bescheinigung eines Versicherungsunternehmens ausreichend, dass im Falle einer Beauftragung die Versicherung mit den genannten Deckungssummen angepasst wird.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Nachweis zur Berechtigung der Berufsausübung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Benennung eines Projektleiters und Angabe seiner Qualifikation und Berufserfahrung. (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

keine

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung