Die Ausschreibung betrifft den Neubau von drei Gebäuden in der Ziolkowski-/Keplerstraße in Neubrandenburg. Diese sollen in zwei Bauabschnitten gebaut werden. Das Projekt ist fördermittelgebunden. Für das Projekt soll ein Generalplaner beauftragt werden. Die Generalplanerleistungen umfassen die- § 34 HOAI Gebäudeplanung- § 51 HOAI Tragwerksplanung- § 55 HOAI Technische Ausrüstung (Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär)Zudem sind alle zur Errichtung der Neubebauung erforderlichen Beratungsleistungen der Bauphysik (Wärmeschutz/Energiebilanzierung, die Bauakustik und die Raumakustik) und die Brandschutzplanung zu erbringen. Zum Leistungsumfang gehören nach entsprechender Beauftragung auch die Überwachung der benannten Leistungen in der Bauausführung, sowie deren Dokumentation.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise für das- Leistungsbild Gebäude § 34 HOAI Leistungsphasen 5-9- Leistungsbild Tragwerksplanung § 51 HOAI Leistungsphasen 5-6- Leistungsbild Technische Ausrüstung § 55 Leistungsphasen 3-9 Die Beauftragung erfolgt in folgenden Stufen:
- Leistungsphase 5 für die Leitungsbilder Gebäude und Tragwerksplanung bzw. 3-5 für das Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung mit diesem Vertrag- Leistungsphasen 6-9 jeweils mit gesonderter schriftlicher Beauftragung, mit der Maßgabe, dass weitere als die zunächst beauftragten Leistungen abgerufen werden können, aber nicht müssen.
Es liegt bereits eine Baugenehmigung vor. Die Planung wurde bereits begonnen. Aud die bestehende Planung muss aufgesetzt werden.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise je Leistunsgsphase.
Es wird verwiesen auf § 160 GWB:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zuführen.Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet.Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nichtzulässig.Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden,legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingtvollständig bei.
Die Verhandlungsgespräche werden voraussichtlich am 14.04. stattfinden.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: "Bietergemeinschaft(en)" [BG], im AuftragsfalleArbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung istgrundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebeneErklärung abzugeben,- in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und dieDurchführung des Vertrages bezeichnet ist,- in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeberrechtsverbindlich vertritt,- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,- in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen)Grund eine BG eingegangen wird.Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an eineranderen BG teilnimmt.
Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Soweit die Unterlagen unvollständig sind und auch nicht in der gesetzten Frist zur Nachforderung beigebracht werden, ist das Angebot auszuschließen.
siehe GWB
Erklärung Umsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Erklärung zur Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zahlung der Steuern und Abgaben, Zahlung der Krankenkassenbeiträge, Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung, Insolvenz, Liquidation, sonstige Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB). Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis zu fordern.
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzleistungen aus den letzten 3 Jahren, mit einer Kurzbeschreibung des Auftrages (Angabe u.a. von Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum/-zeitpunkt) ist erforderlich. Es ist der Auftraggeber, auf Verlangen der Vergabestelle dort ein Ansprechpartner, der für Rückfragen kontaktiert werden kann (Angabe mindestens von Telefonnummer oder E-Mail-Adresse), zu benennen. Alternativ kann vorgelegt werden:- bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber eine durch die zuständige Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung oder - (bei privaten Auftraggebern) eine von diesen ausgestellte Bescheinigung.Falls Referenzen von Dritten (z.B. Nachunternehmern) beigebracht werden sollen ("Eignungsleihe"), muss deren Verfügbarkeit für die Vertragslaufzeit sichergestellt werden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Falle die Vergabestelle rechtzeitig für weitere Formalitäten.Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage zu verifizieren. Er wird untaugliche Referenzen nicht berücksichtigen.Mehrere Referenzen eines Vertragspartners/Auftraggebers werden nur als eine Referenz gewertet.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Nachweis Berufshaftpflicht (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und über 3 Mio. Euro für Sachschäden und Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Für die Zulassung am Auswahlverfahren ist auch eine Bescheinigung eines Versicherungsunternehmens ausreichend, dass im Falle einer Beauftragung die Versicherung mit den genannten Deckungssummen angepasst wird.
Nachweis zur Berechtigung der Berufsausübung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung):
Benennung eines Projektleiters und Angabe seiner Qualifikation und Berufserfahrung. (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
keine