Strafrechtsschutz-Versicherung und Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH
Heidenstr. 6
17034
Neubrandenburg
Deutschland
DE137270373
+49 3954501170
ausschreibung@neuwoges.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYDNYTFKXSK9Q

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYDNYTFKXSK9Q/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Vergabe Strafrechtsschutz-Versicherung und
Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung

Umfang der Leistung
Die Versicherungsnehmerin bewirtschaftet derzeit 10.585 Wohn- und 639 Berechnungseinheiten für Gewerbeeinheiten im eigenen Bestand. Der Bestand umfasst Grundstücke, Gebäude mit Wohneinheiten und Gewerbe innerhalb des Gebäudes, Gewerbe sowie zusätzliche Flächen für Garagen, Tiefgaragen, Stellplätze, Spielplätze, Müllplätze und Grünflächen. Der Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Strafrechtsschutz-Versicherung und einer Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung.

Haupterfüllungsort

17034
Neubrandenburg

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren, beginnend ab dem 01.01.2026 um 12 Uhr bis zum 01.01.2029.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der ersten Versicherungsperiode um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer
Frist von drei Monaten zum jeweiligen Jahresende schriftlich gekündigt wird.

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2026
01.01.2029

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Ja

Angebote sind möglich für

Beschreibung
Strafrechtsschutz-Versicherung
1

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Vergabe Strafrechtsschutz-Versicherung und
Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung
2

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Vergabe Strafrechtsschutz-Versicherung und
Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

- Erklärung Bietergemeinschaft (mittels Eigenerklärung vorzulegen): ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung,
aus der die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer
Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen (Formblatt 234)

- Erklärung zur Eignung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zahlung der Steuern und Abgaben, Zahlung der Krankenkassenbeiträge, Zahlung
der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/ gesetzliche Unfallversicherung, Insolvenz, Liquidation, sonstige Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB).
Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis zu fordern.

Vorzulegende Nachweise:
Erklärung zur Eignung; Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zahlung der Steuern und Abgaben, Zahlung der Krankenkassenbeiträge, Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung, Insolvenz, Liquidation, sonstige Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB). Formblatt 124_LD soll genutzt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis zu fordern.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Befähigung zum Geschäftsbetrieb als Versicherer nach den Voraussetzungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG); Erklärung, dass der Bieter über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) verfügt; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Erklärung Umsatz (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre

Vorzulegende Nachweise:
Erklärung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz MV; Die Erklärung ist abzugeben.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Finanzkraft; Der Bieter erklärt, dass mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt ist:
1.
Unter Berücksichtigung des konkreten Risikos verfügt der Bieter über einen ausreichenden Rück-versicherungsschutz und die Versicherungsverträge sind bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften abgeschlossen.
2.
Der Bieter verfügt über ein Finanzkraftrating bei einer anerkannten Rating-Einrichtung/-Agentur (welches nicht älter als der 01. Januar 2023 ist und mindestens einen Ratingcode A-, A3, Alow oder vergleichbar aufweist) oder über einen ähnlich geeigneten sowie aktuellen Nachweis über seine bestehende Finanzstärke.
Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis des Rückversicherungsschutzes oder Finanzkraftratings (Kopie des Finanzkraftratings) zu fordern.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Referenzen (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzleistungen (Versicherungsverträge) aus den letzten 3 Jahren, mit einer Kurzbeschreibung des Auftrages (Angabe u.a.
von Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum/-zeitpunkt) ist erforderlich. Es ist der Auftraggeber, auf Verlangen der Vergabestelle dort ein Ansprechpartner, der für Rückfragen kontaktiert werden kann (Angabe mindestens von Telefonnummer oder E-Mail-Adresse), zu benennen. Alternativ kann vorgelegt werden:
- bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber eine durch die zuständige Behörde ausgestellte
oder beglaubigte Bescheinigung oder - (bei privaten Auftraggebern) eine von diesen ausgestellte
Bescheinigung.
Falls Referenzen von Dritten (z.B. Nachunternehmern) beigebracht werden sollen ("Eignungsleihe"), muss deren Verfügbarkeit für die Vertragslaufzeit sichergestellt werden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Falle die Vergabestelle rechtzeitig für weitere Formalitäten.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage zu verifizieren. Er wird untaugliche Referenzen nicht berücksichtigen. Mehrere Referenzen eines Vertragspartners/Auftraggebers werden nur als eine Referenz gewertet.

Vorzulegende Nachweise:
Erklärung Beschäftigte; Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Referenzen; Die Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzleistungen aus den letzten 3 Jahren, mit einer Kurzbeschreibung des Auftrages (Angabe u.a. von Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum/-zeitpunkt) ist erforderlich. Es ist der Auftraggeber, auf Verlangen der Vergabestelle dort ein Ansprechpartner, der für Rückfragen kontaktiert werden kann (Angabe mindestens von Telefonnummer oder E-Mail-Adresse), zu benennen. Alternativ kann vorgelegt werden:
- bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber eine durch die zuständige Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung oder - (bei privaten Auftraggebern) eine von diesen ausgestellte Bescheinigung.
Falls Referenzen von Dritten (z.B. Nachunternehmern) beigebracht werden sollen ("Eignungsleihe"), muss deren Verfügbarkeit für die Vertragslaufzeit sichergestellt werden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Falle die Vergabestelle rechtzeitig für weitere Formalitäten.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage zu verifizieren. Er wird untaugliche Referenzen nicht berücksichtigen.
Mehrere Referenzen eines Vertragspartners/Auftraggebers werden nur als eine Referenz gewertet.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung

Sonstige

Eine Vertretung des Bieters (Versicherer) im Vergabeverfahren ist nur zulässig, wenn er hierzu vom Versicherer uneingeschränkt bevollmächtigt ist. Die Vollmacht ist bei Abgabe des Angebots und auf Nachfrage auch im Original vorzulegen. Die Abgabe eines Angebots darf nur für einen Vollmachtgeber (Bieter) erfolgen. Mehrfachbeteiligungen und -vertretungen des Bevollmächtigten sowie Vollmachtgebers sind unzulässig.
Eine Stellvertretung des Bieters durch einen Versicherungsmakler als Bevollmächtigten ist zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Angebote, welche durch einen Versicherungsmakler als Stellvertreter für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.

Die im Rahmen des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und zugänglich gemachten Informationen, unabhängig von ihrer Form, können schützenswerte Daten beinhalten, insbesondere personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auftraggeberin sowie Arbeitsergebnisse enthalten, die in der Vorbereitung sowie bei der Durchführung des Vergabeverfahrens entstanden sind und an denen sonstige Rechte der Auftraggeberin sowie Dritter bestehen. Die gesamten Vergabeunterlagen sowie sonstige im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Informationen sind daher - unabhängig von ihrer Kennzeichnung - vom Bieter vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Unternehmens des Bieters oder eine Veröffentlichung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin untersagt. Ebenfalls unzulässig ist die Vervielfältigung und Verwertung der Vergabeunterlagen und Informationen auf andere Weise, als für die Erstellung eines Angebotes. Die Bieter sind daher auch verpflichtet, die Unterlagen und Daten nur solchen Personen in ihrem Unternehmen zugänglich zu machen, deren Kenntnis für die Erstellung und die Verhandlungen zwingend erforderlich ist. Erhaltene Unterlagen sind auf Anforderung nach Auftragsvergabe zurückzugeben oder zu vernichten. Im letzteren Fall ist ein geeigneter Nachweis zu führen.
Die Verpflichtung zur Rückgabe oder Vernichtung der erhaltenen Unterlagen und der zugänglich gemachten Informationen
gilt nicht, soweit die IT-Systeme des Bieters elektronische Sicherungskopien (Backup-Dateien) erstellen, die im ordentlichen Geschäftsgang angelegt werden und deren Löschung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. In diesem Fall überdauert die Geheimhaltungsverpflichtung die Dauer der Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsklausel bis zu der tatsächlichen Löschung oder Rückgabe der erhaltenen Unterlagen und/oder der zugänglich gemachten Informationen.
Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt insoweit nicht, als Informationen ohne Verstoß gegen diese Klausel allgemein zugänglich sind oder werden, dem Auftragnehmer vor Abschluss dieser Vereinbarung ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, dem Auftragnehmer von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten bekannt gemacht werden oder von dem Auftragnehmer nach Gesetz oder aufgrund behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
Mit dem Auftragnehmer verbundene Unternehmen i. S. d. § 15 AktG sowie Rückversicherer und externe Berater, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen, gelten nicht als Dritte im Sinne dieser Klausel.
Soweit der Bieter im Rahmen seiner Tätigkeit personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet und nutzt, ist er zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet.
Die vorgenannten Pflichten gelten über den Abschuss des Vergabeverfahrens hinaus bis zu einer Dauer von fünf Jahren nach der Zuschlagserteilung fort.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

21.10.2025 16:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

06.11.2025

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu führen.
Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet.
Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.
Die Angebots- und Vertragssprache ist deutsch.

Die Angebote sind mit dem übersandten Vordruck des Angebots- und Preisblatts einzureichen. Die angebotenen Prämien sind dort in das vorgedruckte Schema einzutragen.
Zur Angebotsabgabe gelten die genannten Angebotsbedingungen.
Das Angebot muss die in den Vergabeunterlagen geforderten Prämien an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig enthalten. Alle Prämien/Prämiensätze sind mit Nachkommastellen anzugeben. Die Prämien sind - soweit in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich abweichend abgefordert - als Nettopreise (ohne Versicherungssteuer) in Euro anzugeben. Auf dem Angebots- und Preisblatt ist der Name des/der Erklärenden einzutragen.

Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht
zulässig.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden,
legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt
vollständig bei.

Eine Vertretung des Bieters (Versicherer) im Vergabeverfahren ist nur zulässig, wenn er hierzu vom Versicherer uneingeschränkt bevollmächtigt ist. Die Vollmacht ist bei Abgabe des Angebots und auf Nachfrage auch im Original vorzulegen. Die Abgabe eines Angebots darf nur für einen Vollmachtgeber (Bieter) erfolgen. Mehrfachbeteiligungen und -vertretungen des Bevollmächtigten sowie Vollmachtgebers sind unzulässig.
Eine Stellvertretung des Bieters durch einen Versicherungsmakler als Bevollmächtigten ist zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Angebote, welche durch einen Versicherungsmakler als Stellvertreter für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.

Die im Rahmen des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und zugänglich gemachten Informationen, unabhängig von ihrer Form, können schützenswerte Daten beinhalten, insbesondere personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auftraggeberin sowie Arbeitsergebnisse enthalten, die in der Vorbereitung sowie bei der Durchführung des Vergabeverfahrens entstanden sind und an denen sonstige Rechte der Auftraggeberin sowie Dritter bestehen. Die gesamten Vergabeunterlagen sowie sonstige im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Informationen sind daher - unabhängig von ihrer Kennzeichnung - vom Bieter vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Unternehmens des Bieters oder eine Veröffentlichung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin untersagt. Ebenfalls unzulässig ist die Vervielfältigung und Verwertung der Vergabeunterlagen und Informationen auf andere Weise, als für die Erstellung eines Angebotes. Die Bieter sind daher auch verpflichtet, die Unterlagen und Daten nur solchen Personen in ihrem Unternehmen zugänglich zu machen, deren Kenntnis für die Erstellung und die Verhandlungen zwingend erforderlich ist. Erhaltene Unterlagen sind auf Anforderung nach Auftragsvergabe zurückzugeben oder zu vernichten. Im letzteren Fall ist ein geeigneter Nachweis zu führen.
Die Verpflichtung zur Rückgabe oder Vernichtung der erhaltenen Unterlagen und der zugänglich gemachten Informationen
gilt nicht, soweit die IT-Systeme des Bieters elektronische Sicherungskopien (Backup-Dateien) erstellen, die im ordentlichen Geschäftsgang angelegt werden und deren Löschung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. In diesem Fall überdauert die Geheimhaltungsverpflichtung die Dauer der Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsklausel bis zu der tatsächlichen Löschung oder Rückgabe der erhaltenen Unterlagen und/oder der zugänglich gemachten Informationen.
Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt insoweit nicht, als Informationen ohne Verstoß gegen diese Klausel allgemein zugänglich sind oder werden, dem Auftragnehmer vor Abschluss dieser Vereinbarung ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, dem Auftragnehmer von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten bekannt gemacht werden oder von dem Auftragnehmer nach Gesetz oder aufgrund behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
Mit dem Auftragnehmer verbundene Unternehmen i. S. d. § 15 AktG sowie Rückversicherer und externe Berater, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen, gelten nicht als Dritte im Sinne dieser Klausel.
Soweit der Bieter im Rahmen seiner Tätigkeit personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet und nutzt, ist er zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet.
Die vorgenannten Pflichten gelten über den Abschuss des Vergabeverfahrens hinaus bis zu einer Dauer von fünf Jahren nach der Zuschlagserteilung fort.

Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: "Bietergemeinschaft(en)" [BG], im Auftragsfalle
Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die
Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
- in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
- in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen)
Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer
anderen BG teilnimmt.

Bitte warten...