Kfz-Versicherung Fuhrpark inkl. Insassen-Unfallversicherung
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.11.2025
19.11.2025 13:00 Uhr
19.11.2025 13:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH
DE137270373
Heidenstr. 6
17034
Neubrandenburg
Deutschland
DE80J
ausschreibung@neuwoges.de
+49 3954501170

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
VKMV-13-L50010000000-78
Johannes-Stelling-Str. 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE80J
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 3855885160

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

66516100-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Kfz-Versicherung Fuhrpark inkl. Insassen-Unfallversicherung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Kfz-Versicherung für den Fuhrpark sowie einer
Insassen-Unfallversicherung (diese beinhaltet die Deckung für die Fahrzeuge des versicherten Fuhrparks sowie die von der VN erfassten Mitarbeiter und dazugehörigen Kennzeichen, die mit ihren privaten Kraftfahrzeugen in dienstlicher Ver-richtung handeln).
Gegenstand ist ausschließlich die Versicherungsleistung (Übernahme eines Risikos gegen Entgelt) einschließlich der hierzu notwendigen Vertrags- und Schadenbearbeitungskosten.
Kfz-Versicherung:
Der Fuhrpark umfasst aktuell insgesamt 104 Fahrzeuge. Details können der Fuhrparkliste entnommen werden.
Insassen-Unfallversicherung:
91 Risiken aus dem Kfz-Fuhrpark
131 Risiken aus den erfassten Mitarbeitern und dazugehörigen Kennzeichen
Insgesamt 222 Risiken
Weitere Risikoinformationen können der Anlage entnommen werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2026

Verlängert sich der Versicherungsvertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Jahresende schriftlich gekündigt wird.

6
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Neubrandenburg
Deutschland
DE80J

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Als Bieter an diesem Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich Versicherungsunternehmen zugelassen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügen. Angebote durch Versicherungsmakler sind unzulässig und werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Ebenso ist eine Stellvertretung für einen Versicherer durch einen Versicherungsmakler zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Angebote, welche durch einen Versicherungsmakler als Stellvertreter für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Angebote durch Versicherungsmakler sind unzulässig und werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Ebenso ist eine Stellvertretung für einen Versicherer durch einen Versicherungsmakler zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Angebote, welche durch einen Versicherungsmakler als Stellvertreter für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen

Eine Vertretung des Bieters (Versicherer) im Vergabeverfahren ist nur zulässig, wenn er hierzu vom Versicherer uneingeschränkt bevollmächtigt ist. Die Vollmacht ist bei Abgabe des Angebots und auf Nachfrage auch im Original vorzulegen. Die Abgabe eines Angebots darf nur für einen Vollmachtgeber (Bieter) erfolgen. Mehrfachbeteiligungen und -vertretungen des Bevollmächtigten sowie Vollmachtgebers sind unzulässig.
Eine Stellvertretung des Bieters durch einen Versicherungsmakler als Bevollmächtigten ist zur Vermeidung von Interessenskonflikten ausgeschlossen. Angebote, welche durch einen Versicherungsmakler als Stellvertreter für einen Versicherer abgegeben werden, werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.

Die im Rahmen des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und zugänglich gemachten Informationen, unabhängig von ihrer Form, können schützenswerte Daten beinhalten, insbesondere personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auftraggeberin sowie Arbeitsergebnisse enthalten, die in der Vorbereitung sowie bei der Durchführung des Vergabeverfahrens entstanden sind und an denen sonstige Rechte der Auftraggeberin sowie Dritter bestehen. Die gesamten Vergabeunterlagen sowie sonstige im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Informationen sind daher - unabhängig von ihrer Kennzeichnung - vom Bieter vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Unternehmens des Bieters oder eine Veröffentlichung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin untersagt. Ebenfalls unzulässig ist die Vervielfältigung und Verwertung der Vergabeunterlagen und Informationen auf andere Weise, als für die Erstellung eines Angebotes. Die Bieter sind daher auch verpflichtet, die Unterlagen und Daten nur solchen Personen in ihrem Unternehmen zugänglich zu machen, deren Kenntnis für die Erstellung und die Verhandlungen zwingend erforderlich ist. Erhaltene Unterlagen sind auf Anforderung nach Auftragsvergabe zurückzugeben oder zu vernichten. Im letzteren Fall ist ein geeigneter Nachweis zu führen.
Die Verpflichtung zur Rückgabe oder Vernichtung der erhaltenen Unterlagen und der zugänglich gemachten Informationen
gilt nicht, soweit die IT-Systeme des Bieters elektronische Sicherungskopien (Backup-Dateien) erstellen, die im ordentlichen Geschäftsgang angelegt werden und deren Löschung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. In diesem Fall überdauert die Geheimhaltungsverpflichtung die Dauer der Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsklausel bis zu der tatsächlichen Löschung oder Rückgabe der erhaltenen Unterlagen und/oder der zugänglich gemachten Informationen.
Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt insoweit nicht, als Informationen ohne Verstoß gegen diese Klausel allgemein zugänglich sind oder werden, dem Auftragnehmer vor Abschluss dieser Vereinbarung ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, dem Auftragnehmer von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten bekannt gemacht werden oder von dem Auftragnehmer nach Gesetz oder aufgrund behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
Mit dem Auftragnehmer verbundene Unternehmen i. S. d. § 15 AktG sowie Rückversicherer und externe Berater, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen, gelten nicht als Dritte im Sinne dieser Klausel.
Soweit der Bieter im Rahmen seiner Tätigkeit personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet und nutzt, ist er zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet.
Die vorgenannten Pflichten gelten über den Abschuss des Vergabeverfahrens hinaus bis zu einer Dauer von fünf Jahren nach der Zuschlagserteilung fort.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

2029

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYDNYTK3HYWGN

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu
führen.
Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet.
Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.
Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht
zulässig.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden,
legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt
vollständig bei.

Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: "Bietergemeinschaft(en)" [BG], im Auftragsfalle
Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist
grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene
Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die
Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
- in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
- in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen)
Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer
anderen BG teilnimmt.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

40
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Soweit die Unterlagen unvollständig sind und auch nicht in der gesetzten Frist zur Nachforderung beigebracht werden, ist das Angebot auszuschließen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

siehe GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Erklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zahlung der Steuern und Abgaben, Zahlung der Krankenkassenbeiträge, Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung, Insolvenz, Liquidation, sonstige Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB).
Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis zu fordern.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Die Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzleistungen aus den letzten 3 Jahren, mit einer Kurzbeschreibung des Auftrages (Angabe u.a. von Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum/-zeitpunkt) ist erforderlich. Es ist der Auftraggeber, auf Verlangen der Vergabestelle dort ein Ansprechpartner, der für Rückfragen kontaktiert werden kann (Angabe mindestens von Telefonnummer oder E-Mail-Adresse), zu benennen. Alternativ kann vorgelegt werden:
- bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber eine durch die zuständige Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung oder - (bei privaten Auftraggebern) eine von diesen ausgestellte Bescheinigung.
Falls Referenzen von Dritten (z.B. Nachunternehmern) beigebracht werden sollen ("Eignungsleihe"), muss deren Verfügbarkeit für die Vertragslaufzeit sichergestellt werden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Falle die Vergabestelle rechtzeitig für weitere Formalitäten.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage zu verifizieren. Er wird untaugliche Referenzen nicht berücksichtigen.
Mehrere Referenzen eines Vertragspartners/Auftraggebers werden nur als eine Referenz gewertet.

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Finanzkraft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter verfügt über ein Finanzkraftrating bei einer anerkannten Rating-Einrichtung/-Agentur (welches nicht älter als der 01. Januar 2023 ist und mindestens einen Ratingcode A-, A3, Alow oder vergleichbar aufweist) oder über einen ähnlich geeigneten sowie aktuellen Nachweis über seine bestehende Finanzstärke.
Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis des Rückversicherungsschutzes oder Finanzkraftratings (Kopie des Finanzkraftratings) zu fordern.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Versicherungsschutz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Unter Berücksichtigung des konkreten Risikos verfügt der Bieter über einen ausreichenden Rück-versicherungsschutz und die Versicherungsverträge sind bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften abgeschlossen.

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Bewerbungsformblatt ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung