Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung Qualifikationsnachweis mit entsprechenden Nachweisen; Die Leitung des Verpflegungsbereichs setzt eine einschlägige berufsfachliche Qualifikation voraus. Dazu zählen Qualifikationen wie:
- Hauswirtschaftliche Betriebsleitung,
- Hauswirtschaftsmeister,
- Koch,
- Küchenmeister
Es wird erwartet, dass im Herstellungsbetrieb mindestens eine Person mit dieser Qualifikation für die Zubereitung der Speisen verantwortlich ist. Diese Person ist zu benennen. Die entsprechenden Nachweise sind zusammen mit dem Angebot vorzulegen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung