Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs (LF) 20 nach DIN 14530-11 und DIN/EN 1846 Teile 1-3
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
Qualität
Angebote per E-Mail, Post oder Fax einzureichen ist unzulässig und führt zum Ausschluss. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Um an der Bieterkommunikationen teilzunehmen, melden Sie sich bitte an. Die Registrierung ist kostenlos. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Bei technischen Problemen kontaktieren Sie bitte den technischen Support der Vergabeplattform (https:// support.cosinex.de/unternehmen).
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 8 Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) sowie § 13 TVgG M-V Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Die Bieterkommunikation findet ausschließlich über die Vergabesoftware statt. Die Registierung ist kostenlos. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie bitte den technischen Support der Vergabeplattform (https://support.cosinex.de/unternehmen).
Angebote per E-Mail, Post oder Fax einzureichen ist unzulässig und führt zum Ausschluss.
Nachforderungen erfolgen gemäß § 56 Vergabeverordnung (VgV).
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB. Ein Unternehmen wird nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
Der Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgt mittels Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder durch Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Der Nachweis zur Angabe der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes erfolgt mittels Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung". Die Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft erfolgt mittels Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung".
Der Bieter hat in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt, die mit der zuvergebenen Lesitung vergleichbar sind. Der Nachweis erfolgt mittels Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung".
Mit dem Angebot ist eine Referenzliste über mindestens 50 ausgelieferte und in Deutschland zugelassene Feuerwehrfahrzeuge vergleichbarer Bauart (LF 10, LF 20, HLF 10, HLF 20) der letzten 3 Kalenderjahre beizulegen. Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung "Referenzliste"
Zahlungsbedigungen gemäß VOL/B
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen gem. § 8 TVgG M-V.Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V.Einhaltung der Vorschriften in der Eigenerklärung zu Sanktionen in Bezug auf Russland.