Rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich Landkreis Mecklenburgische...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
11.08.2025
19.08.2025 10:00 Uhr
19.08.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
13071000-K000
Postfach 110264
17042
Neubrandenburg
Deutschland
DE80J
Rechts- und Kommunalaufsichtsamt
vergabestelle@lk-seenplatte.de
+49 395570870
+49 3955708765999

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
t:03855885160
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 3855885163
+49 3855884855817

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Verwaltungsgericht Greifswald
t:0383489050
Postfach 31 61
17461
Greifswald
Deutschland
DE80N
verwaltung@vg-greifswald.mv-justiz.de
+49 3834 89050

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

75250000-3
75252000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Dienstleistungsauftrag an gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen Rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich Landkreis Mecklenburgische
Seenplatte im Rettungswachenbereich Dargun

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Dargun (= Los 22 im Rettungsdienstbereich). Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen ist Notfallrettung (1 RTW).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.11.2025
31.10.2028

Es bestehen zwei einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber, einmal um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 01.11.2028 (Dienstbeginn 01.11.2028, 08.00 Uhr) bis zum 31.10.2031 (Dienstende 01.11.2031, 08.00 Uhr) und einmal um drei Jahre und sechs Monate, also vom 01.11.2031 (Dienstbeginn 01.11.2031, 08.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (Dienstende 01.05.2035, 08.00 Uhr).

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in
Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Gesamtangebotspreis

Die Einzelheiten zu allen Zuschlagskriterien finden sich in Kapitel 5 des Leitfadens (Dokument 01). - Gesamtangebotspreis

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personalkonzept, einschließlich Personalentwick-lungs- und Personalausfallkonzept

Personalkonzept, einschließlich Personalentwick-lungs- und Personalausfallkonzept

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)

Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene

Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanage-ment im Rettungsdienst

Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanage-ment im Rettungsdienst

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Mitwirkung im Katastrophenschutz

Mitwirkung im Katastrophenschutz

Gewichtung
5,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft
getreten ist, sowie der Mindestarbeitsbedingungenverordnung (MinArbV M-V) herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Fairere Arbeitsbedingungen

Einhaltung der Vorgaben des Landes-Tariftreuegesetzes

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYRQYT0C2397Y

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen.
Die Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber. Geschieht dies nicht, können der Auftraggeber und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO).

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des Auftraggebers nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe eines Dienstleistungsauftrags unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig.

Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der Auftraggeber ausdrücklich einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ausgeschrieben. Damit unterfällt der abzuschließende Vertrag dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald.

Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage.

Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unter-liegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise:

Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf Ziffer 6.1 verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der Auftraggeber ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).

Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).

Teilt der Auftraggeber dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.

Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Die Regelungen gelten ebenfalls für Bietergemeinschaften.

Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe des Auftrags gegenüber dem Auftraggeber, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der Auftraggeber ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Keine.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

42
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich entsprechend § 56 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bieter können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Angebote werden ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die als gemeinnützig anerkannt sind und die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung entsprechend §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB sowie entsprechend der Erklärung zu Russland-Sanktionen ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen, ebenso wie die Einhaltung der Vorgaben zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Beabsichtigt der Bieter, sich zum
Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe vorzulegen. Die Formblätter für die Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; der Auftraggeber behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bieter haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung entsprechend § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bietern für den Nachweis der Eignung zur Berufsausübung die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten):
- Eigenerklärung zu Informationen über das Unternehmen (bereitgestelltes Formblatt),
- Eigenerklärung zu Straftaten nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (bereitgestelltes Formblatt),
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs. 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt),
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (bereitgestelltes Formblatt),
- Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt),
- Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt),
- Formblatt Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen bei der Vergabe (bereitgestelltes Formblatt),
- Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt),
- Formblatt Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (bereitgestelltes Formblatt),
- Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt),
- Eigenerklärung zur Einhaltung der genannten Voraussetzungen in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt),
- Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats
- Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs-, Vereins- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Nachunternehmer (im Falle eines Vereins- oder Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen
- Benennung der zur Führung der Geschäfte vor Ort bestellten Person und eines Stellvertreters (Eigenerklärung)
- Aktuell gültige Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Bieters (bei
Bietergemeinschaften muss eine entsprechende Bescheinigung für alle Mitglieder eingereicht werden);

Hinweis: Die Angabe "Eintragung in das Handelsregister" muss aus technischen Gründen ausgewählt werden, auch wenn die Anforderungen deutlich darüber hinaus gehen. Es geht um Nachweise zur Eignung zur Berufsausübung. - Nachweise zur Eignung zur Berufsausübung

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

- Eigenerklärung Erklärung Tariftreue und Mindestlohn (bereitgestelltes Formblatt),
- Formblatt Eigenerklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen (bereitgestelltes Formblatt) - wirtschaftliche und berufliche Leistungsfähigkeit

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle. Mindestanforderungen an die Deckungssummen: Die Deckungssumme je Schadensfall muss
- mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personenschäden,
- mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Sachschäden sowie
- mindestens 500.000 Euro pauschal für Vermögensschäden
betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungssummen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird.
Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird das Angebot wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen. - Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung);

Hinweis: Die Art "technische Stellen" passt hier nicht, es kann aber kein allgemeines Kriterium ausgewählt werden. - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Formblatts Referenzen (Dokument 12).
Hinweis: Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird das Angebot wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen):
- Nachweis von mindestens 1 Referenz über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar mit diesem Projekt sind.
Eine Referenz ist dann in ihrer Art vergleichbar, wenn der Bieter im Regelret-tungsdienst (Notfallrettung) über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren tätig war.
Die Referenz ist dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn mindestens 1 Fahr-zeug des Rettungsdienstes (einschließlich NEF und KTW) regelmäßig besetzt war
- Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen.
- Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bzw. die Zentrale Vergabestelle bei Bedarf nachfordern).
Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig.
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

- Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bieters, aus der das jährliche Mittel der vom Bieter in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach Qualifikation) sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf benannte verantwortliche Führungskräfte unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung) (Eigenerklärung) - technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Finanzierung

Diese befinden sich im öffentlich-rechtlichen Vertrag.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftrag ist nur für gemeinnützige Vereinigungen oder Organisationen i.S.v. § 107 Abs.1 Nr. 4 GWB geeignet.
Die Bedingungen für die Ausführung ergeben sich aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit allen Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Betriebs- und Verfahrensanweisungen).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung