Lieferung eines Mehrzweckgeräteträgers mit Mähkombination für die Kreisstraßenmeisterei, Standort Altentreptow
Vorgesehen ist die Beschaffung eines Mehrzweckgeräteträgers mit LKW-Funktion (LKW/GT) mit einer Motorleistung von 200 KW ± 10 KW, ausgerüstet mit einem Kombinations-Mähgerät als Vorbaugerät, bestehend aus Frontausleger und Randstreifenmäher für die Kreisstraßenmeisterei am Standort Altentreptow.
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Kreisstraßenmeisterei Standort Altentreptow
Wertungspreis
Angebotene Leistung
Optional werden folgende Leistungen abgefragt:- Abbiegeassistent inkl. Montage am Fahrzeug,- Standheizung im Kühlsystem integriert,- Hydropneumatische Federung Hinterachse.
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach TVgG M-V sowie Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Bei technischen Problemen ist der technische Support der Vergabeplattform zu kontaktieren (https://support.cosinex.de/unternehmen).