Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung des Fritz-Greve-Gymnasiums Malchin (Los 1) sowie des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums Müritz Außenstelle Malchin (Los 2)
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte schreibt als Schulträger die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung des Fritz-Greve-Gymnasiums Malchin (Los 1) sowie des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums Müritz Außenstelle Malchin (Los 2) aus.
Der Vertrag beginnt am 01.12.2025 und endet nach Ablauf eines Jahres am 30.11.2026. Die einjährige Vertragsdauer verlängert sich maximal drei Mal um je sechs Monate und ein weiteres Mal um fünf Monate wenn der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien fristgerecht unter der Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet nach maximal zwei Vertragsjahren und 11 Monaten am 31.10.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Fritz-Greve-Gymnasium Malchin, Haus 1
Fritz-Greve-Gymnasium Malchin, Haus 2
Regionales Berufliches Bildungszentrum Müritz Außenstelle Malchin
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach TVgG M-V, MinArbBV M-V sowie Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen. Des Weiteren werden bei den Zuschlagskriterien die Arbeitskräftestunden je Woche und die Leistungsnorm für die Unterhaltsreinigung (m2/h) berücksichtigt. Angebote mit einer höheren Anzahl der Arbeitsstunden und Angebote mit einer niedrigeren durchschnittlichen Leistungsnorm erhalten mehr Punkte im Vergleich zu Angeboten mit einer niedrigeren Anzahl an Arbeitsstunden sowie einer höheren durchschnittlichen Leistungsnorm.
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Bei technischen Problemen ist der technische Support der Vergabeplattform zu kontaktieren (https://support.cosinex.de/unternehmen).
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen, insbesondere § 56 Absatz 2 und 3 VgV, von einem oder mehreren Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bieter auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht.
Ausschlussgründe nach § 57 VgV
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründenach §§ 123 bis 126 GWB
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zwingende bzw. fakultativeAusschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach§§ 123 bis 126 GWB
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kriterium 2.1: Der Bieter verfügt zum Vertragsbeginn über eine Betriebshaftpflichtversicherung um die Deckung von Schäden abzusichern. Die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung müssen je Schadenfall mindestens in folgender Höhe bestehen: Sachschäden: 1,5 Mio. EUR; Personenschäden: 2,5 Mio. EUR; Bearbeitungsschäden: 100.000 EUR; Schlüsselverlust: 50.000 EUR. Die geforderten Deckungssummen müssen in der Eigenerklärung eindeutig ersichtlich sein.
Formblatt 124_LD VHB - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kriterium 1.1.: Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
Formblatt 124_LD VHB - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kriterium 1.2: Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Formblatt 124_LD VHB - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kriterium 3.1: Der Bieter hat in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Formblatt 124_LD VHB - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kriterium 3.2: Der Bieter verfügt über die für die Ausführung erforderlichen Beschäftigten.
Formblatt 124_LD VHB - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kriterium 2.2: Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Formblatt 124_LD VHB - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kriterium 2.3: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Zahlungsbedingungen gemäß VOL/B
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach TVgG M-V.Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen. Einhaltung der Verpflichtungen aus der Eigenerklärung zu Sanktionsgründen in Bezug auf Russland.
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung des Fritz-Greve-Gymnasiums Malchin
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums Müritz Außenstelle Malchin