Lieferleistung
Vorgesehen ist die Beschaffung eines Mehrzweckbootes der DIN 14961. Das Einsatzgebiet des Bootes umfasst alle Bundesgewässer auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und im Katastrophenfall auch bundesweit.
Die Übernahme des Bootes erfolgt durch Mitarbeiter des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte beim Hersteller.
Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetz
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach TVgG M-V, Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Bei technischen Problemen ist der technische Support der Vergabeplattform zu kontaktieren (https://support.cosinex.de/unternehmen).
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen, insbesondere § 56 Absatz 2 und 3 VgV, von einem oder mehreren Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bieter auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht.
Ausschlussgründe nach § 57 VgV
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründenach §§ 123 bis 126 GWB
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zwingende bzw. fakultativeAusschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach§§ 123 bis 126 GWB
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Formblatt 124_LD VHB - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Zahlungsbedingungen gemäß VOL/B
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach TVgG M-V.Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen. Einhaltung der Verpflichtungen aus der Eigenerklärung zu Sanktionsgründen in Bezug auf Russland.