Verfahrensangaben

Rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich Landkreis Mecklenburgische...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
13071000-K000
Postfach 110264
17042
Neubrandenburg
Deutschland
DE80J
Rechts- und Kommunalaufsichtsamt
vergabestelle@lk-seenplatte.de
+49 395570870
+49 3955708765999

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
t:03855885160
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 3855885163
+49 3855884855817

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Verwaltungsgericht Greifswald
t:0383489050
Postfach 31 61
17461
Greifswald
Deutschland
DE80N
verwaltung@vg-greifswald.mv-justiz.de
+49 3834 89050

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

75250000-3
75252000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Dienstleistungsauftrag an gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen Rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich Landkreis Mecklenburgische
Seenplatte im Rettungswachenbereich Dargun

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Dargun (= Los 22 im Rettungsdienstbereich). Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen ist Notfallrettung (1 RTW).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
9.663.003,89
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.11.2025
31.10.2028

Es bestehen zwei einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber, einmal um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 01.11.2028 (Dienstbeginn 01.11.2028, 08.00 Uhr) bis zum 31.10.2031 (Dienstende 01.11.2031, 08.00 Uhr) und einmal um drei Jahre und sechs Monate, also vom 01.11.2031 (Dienstbeginn 01.11.2031, 08.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (Dienstende 01.05.2035, 08.00 Uhr).

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

alle Orte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ausgehend vom Wachenstandort, ggf. auch bereichsübergreifend; ausführliche Beschreibung in
Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht der Lose mit Abmarsch

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Gesamtangebotspreis

Entsprechend den Angaben des Bieters im Preisblatt.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept

Personalkonzept, einschließlich Personalentwicklungs- und Personalausfallkonzept

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)

Konzept zur Rettungsdienstlichen Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen/SEG-Konzept (Konzept erweiterter Rettungsdienst)

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene

Konzept zu Fuhrpark, Geräten, Medizinprodukten und Hygiene

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanage-ment im Rettungsdienst

Konzept zur Beteiligung an Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und am Qualitätsmanage-ment im Rettungsdienst

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Mitwirkung im Katastrophenschutz

Mitwirkung im Katastrophenschutz

Gewichtung
5,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft
getreten ist, sowie der Mindestarbeitsbedingungenverordnung (MinArbV M-V) herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Fairere Arbeitsbedingungen

Einhaltung der Vorgaben des Landes-Tariftreuegesetzes

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen.
Die Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber. Geschieht dies nicht, können der Auftraggeber und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO).

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des Auftraggebers nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe eines Dienstleistungsauftrags unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig.

Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der Auftraggeber ausdrücklich einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ausgeschrieben. Damit unterfällt der abzuschließende Vertrag dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald.

Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage.

Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unter-liegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise:

Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf Ziffer 6.1 verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der Auftraggeber ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).

Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).

Teilt der Auftraggeber dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber bzw. die Zentrale Vergabestelle. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.

Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Die Regelungen gelten ebenfalls für Bietergemeinschaften.

Unternehmen haben auch ohne Anwendung des formellen Vergaberechts auf der Grundlage des EU-Primärrechts einen Anspruch auf Einhaltung eines wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zur Vergabe des Auftrags gegenüber dem Auftraggeber, sofern eine binnenmarktrelevante Auftragsvergabe vorliegt. Ob ein binnenmarktrelevanter Vorgang vorliegt, lässt der Auftraggeber ausdrücklich offen. Sieht sich ein am Zuschlag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vorgaben des möglicherweise betroffenen EU-Primärrechts in seinen Rechten verletzt, obliegt es dem Unternehmen, den Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Keine.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3
3

Größe der Unternehmen

1
1
0
0

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
DRK Demmin e.V., 17109 Demmin
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

DRK Demmin e.V.
1015 Neubrandenburg
Mittleres Unternehmen
Rosestraße 38 a
17109
Demmin
Deutschland
DE80J
info@demmin.drk.de
03998271710
03998271716
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

22.09.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

9.663.003,89
EUR

Angaben zum Angebot

3 - 55085
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung