Erweiterung des Hauses B am GeSoTec Neubrandenburg, Los 0 Freianlagen
Das Berufsschulzentrum in Neubrandenburg RBB Neubrandenburg GeSoTec verfügt über einen Schulcampus mit verschiedenen Gebäuden in der Sponholzer Straße. Haus B ist ein in industrieller Bauweise errichtetes Schulgebäude (DDR Typenprojekt, Wandbauweise WBS 70), 3geschossig mit Flachdach und wurde zuBeginn der 2010er Jahre umfassend saniert.
Das Gebäude Haus B wird unter Berücksichtigung folgender Aspekte erweitert:- Erweiterung des Schulgebäudes mit Foyerflächen, Cafeteria und Ausgabeküche,mit 4 Unterrichtsräumen sowie 2 Gruppenräumen- Herstellen der barrierefreien Erschließung des Gebäudes (Anbau Aufzug über alle Geschosse)- Überprüfen und Ergänzen notwendiger sanitärer Anlagen inklusive Herstellens eines barrierefreien WC
Die nachfolgend genannten wesentlichen Leistungen werden im vorliegenden Los vergeben:Bauphase 1: 05/2026 bis 07/2026- Baustraße herstellen- Bauzaun aufstellen- Abbruch befestigte Flächen- RW-SW- verlegung- 3 x Bäume umpflanzen- Bodenleuchte aufnehmen- 1 x Sitzwürfel aufnehmen, 2 x Poller setzen- Banksegment versetzen- Pflanzinsel zurückbauen und befestigen- Mauerscheiben setzen
Zwischen den Bauphasen Bautätigkeit Freianlagen nur nach Notwendigkeit in Abhängigkeit vom Baufortschritt.
Bauphase 2: 05/2027 bis 08/2027- Auskofferung, STS einbauen- Ablaufroste einbauen und anschließen- Fassadenrinne einbauen und anschließen- Standrohre Dachentwässerung anschließen- 3 x Poller an Eingangstüren setzen- Geländer auf Mauerscheiben montieren- Pflasterverlegung- Schachtabdeckungen anpassen und einpflastern- Feuerwehraufstellfläche beschildern- Baustellenberäumung
Vorhandenes Oberflächenmaterial wird aufgenommen, gelagert und nach Bauende wieder eingebaut. Vorhandene 3 St. Bäume werden umgepflanzt. Anfallendes Regenwasser wird über die vorhandene Sickergrube abgeführt.
Mindestarbeitsbedingungen nach dem TVgG M-V
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Bei technischen Problemen ist der technische Support der Vergabeplattform zu kontaktieren (https://support.cosinex.de/unternehmen).
Es findet ein Öffnungstermin nach § 14 EU VOB/A statt.
Es findet ein Öffnungstermin ohne Beteiligung von Bietern statt.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten von einem oder mehreren Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bieter auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht.
Ausschlussgründe nach § 57 VgV
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründenach §§ 123 bis 126 GWB
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zwingende bzw. fakultativeAusschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach§§ 123 bis 126 GWB
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angaben zu Arbeitskräften (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erbringung vergleichbarer Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Registereintragungen Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Registereintragungen Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Umsatzangaben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Zahlungsbedingungen gemäß VOB/B
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach TVgG M-V.Einhaltung der Verpflichtungen aus der Eigenerklärung zu Sanktionsgründen in Bezug auf Russland.