Lieferung eines Löschfahrzeug - LF20 inkl. Zusatzbeladung für die Freiwillige Feuerwehr Wulkenzin
siehe Vorbemerkung zur Ausschreibung
nähere Informationen sind den Vorbemerkungen bzw. dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen
keine
§ 124 (1) Nr. 2 GWB
§ 123 (1) Nr. 6 GWB
§ 123 (1) Nr. 1 GWB
§ 124 (1) Nr. 4 GWB
§ 124 (1) Nr. 1 GWB
§ 123 (1) Nr. 3 GWB
§ 123 (1) Nr. 4 GWB
§ 123 (1) Nr. 10 GWB
§ 124 (1) Nr. 9 GWB
§ 124 (1) Nr. 6 GWB
§ 124 (1) Nr. 3 GWB
§ 124 (1) Nr. 7 GWB
§ 123 (4) Nr. 1 GWB
siehe Vergabeunterlagen
Zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung und ggf. zur Durchsetzung von Mängelansprüchen übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber gemäß § 18 VOL/B nach Auftragserteilung eine selbstschuldnerische Bürgschaft (Sicherheitsleistung) eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts, in Höhe von 3 % der Gesamtauftragssumme für den Zeitraum der Ausführung bis hin zum Ablauf der Gewährleistung. Die Bürgschaft muss dem deutschen Recht unterliegen, unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß § 770, 771 BGB. Liegt eine Bürgschaft mit Schlussrechnung nicht vor, so wird der Auftraggeber die Sicherheit von der Schlussrechnung einbehalten und den Betrag bei einem zu vereinbarenden Geldinstitut auf ein Sperrkonto einzahlen, über das beide Parteien nur gemeinsam verfügen können. Etwaige Zinsen stehen dem Auftragnehmer zu.