Verkehrsanlagen § 45 ff. HOAI für die grundhafte Erneuerung des "Andreassteigs" in Bützow
Rechnungen sind ausschließlich elektronisch als X-Rechnung gem. der Richtlinie 2014/55/EU desEuropäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und der E-Rechnungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) einzureichen, d.h. dass die Rechnungsstellungen nur noch auf dem elektronischen Wege über die zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) erfolgen dürfen.
Gemäß § 56 VgV
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr.2 GWB
Korruption: wingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 6, 7, 8 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr.1 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr.1 GWB
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr.1 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr.2, 3 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr.4, 5 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr.10 GWB
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr.2 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr.8 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr.5 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr.6 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr.3 GWB
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr.7 GWB
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (2) Nr.1 GWB
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 500.000 EUR gegeben ist.
Nachweis über die Führungsbefugnis der Berufsbezeichnung: Dipl.-IngenieurBachelor / Master of Engineering
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungenbereich (AVPQ). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Präqualifikationsnummer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mindestzahl der vergleichbaren* und in den letzten 7 Jahren abgeschlossenen** Referenzen: 4 in 7 Jahren
*Vergleichbarkeit = Anliegerstraße** abgeschlossen = LPH 4-9
Formblatt A2 kann hier genutzt werden
Führungsbefugnis der Berufsbezeichnung:Dipl.-IngenieurBachelor / Master of Engineering
3 Mio EUR für Personenschäden und mind. 500.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Mindestens 4 vergleichbare* und abgeschlossene** Referenzen in den vergangenen 7 Jahren
* vergleichbar = Anliegerstraße** abgeschlossen = LPH 4-9
Einzureichende Unterlagen:- Nachweis über die Führungsbefugnis der Berufsbezeichnung Dipl.-Ingenieur bzw. bzw. Bachelor / Master of Engineering- Eigenerklärung zur Eignung oder Angabe PQ-Nr. - Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen gem. TVgG M-V - Vereinbarung Mindestarbeitsbedingungen gem. TVgG M-V - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz- Referenzen: Mindestzahl der vergleichbaren* und in den letzten 7 Jahren abgeschlossenen** Referenzen: 4 in 7 Jahren (Formblatt A2 kann verwendet werden)- Eigenerklärung zum eingesetzten Personal (Formblatt A1 kann verwendet werden)- CSX 59 - Eigenerklärung Information zum Bieter- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft - Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt - Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse(n) - Nachweis Berufshaftpflichtversicherung - Schriftliches Konzept gemäß Zuschlagskriterien