Rechnungen sind ausschließlich elektronisch als X-Rechnung gem. der Richtlinie 2014/55/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und der E-Rechnungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) einzureichen, d.h. dass die Rechnungsstellungen nur noch auf dem elektronischen Wege über die zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) erfolgen dürfen.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen (Nachfolgeklausel gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 u. 4a GWB). Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.