Objektplanung Ingenieurbauwerk, Ufereinfassung
Objektplanung Ingenieurbauwerk, Ufereinfassung.
Kaianlage im Alten Hafen Ost Teil D und Südkai,Am Hafen, 23966 Wismar.
60 % Projektumsetzung
40 % Honorar
§ 160 GWB lautet auszugsweise:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...)(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach Pa-ragr. 135 Abs. 1 Nr. 2. Paragr.134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
a) Die Nachforderung folgender Unterlagen im Verfahrensverlauf wird vorbehalten:Bescheinigung öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen in den Bewerbungs-/ Angebotsunterlagen;b) eingereichte Bewerbungs-/Angebotsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.c) Hinweis für Bewerber- / Bietergemeinschaften:Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bewerber- / Bietergemeinschaften vergeben werden. Bewerbergemeinschaften haben mit den Bewerbungs-/ Angebotsunterlagen die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage "Erklärung Bewerbergemeinschaft") abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder einer Bewerber- / Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Bewerber- / Bietergemeinschaften erstellen gemeinsam die Bewerbungs-/ Angebotsunterlagen und legen eine gemeinsame Referenzliste vor. Alle Mitglieder einer Bewerber- / Bietergemeinschaft geben jeweils eine eigene Eigenerklärung entsprechend der Vorlage des Auftraggebers ab, alternativ EEE.
Unterlagen zur Eignung
Nachweis der Berufsbezeichnung ist beizufügen.
Für die Auftragsvergabe sind Nachweise über die Berufsbezeichnung sowie einer Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen für Personenschäden und für Sachschäden, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu erbringen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
a) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers (Referenzliste)Für die Auflistung der Referenzprojekte ist das den Bewerbungsunterlagen beiliegende Formblatt "Liste der Referenzprojekte" zu verwenden. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt "Liste der Referenzprojekte" abgefragten Angaben zu machen. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.Die Referenzprojekte sollen mit der gestellten Aufgabe hinsichtlich der Planungs- und Beratungsleistungen vergleichbar sein. Erfolge bei geregelten Wettbewerbsverfahren (z.B. nach RPW) können ein Hinweis auf eine hohe Gestaltqualität sein. Es werden alle Referenzprojekte ohne zeitliche Begrenzung gewertet, deren Urheberschaft und /oder Projektbearbeitung sich den Personen zurechnen lässt, die an diesem ausgeschriebenen Projekt mitwirken werden.
b) Eigenerklärung zur beabsichtigten Weiterbeauftragung von Teilleistungen: Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die weiter beauftragt werden sollen, zu benennen (siehe Anlage "Eigenerklärung zu Nachunternehmen"). Die Nachunternehmen legen eine eigene Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), vor. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
c) Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (siehe Anlage "Eigenerklärung zur Eignungsleihe"). Die Unternehmen legen eine eigene Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, alternativ EEE, vor. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.