Objektplanung Freianlagen (Leistungen Landschaftsarchitekten) Die noch nicht umgestaltete Freifläche nördlich und westlich der St. Marien Kirche ist einer der großen öffentlichen Freiräume in der Altstadt von Wismar. Entsprechend des Leitbildes "Stadtraum St. Marien - Bewahren - Entwickeln - Erleben" sowie der Konzeption für das "St.-Marien-Forum" soll die ehemalige Kirchhoffläche als ein integrierter Stadtraum für Bewohner und Besucher der Hansestadt Wismar und für das UNESCO-Welterbe weiterentwickelt werden.
Es ist beabsichtigt, die erforderlichen Planungsleistungen für Objektplanung Freianlagen im Ergebnis des VgV-Verfahren zu vergeben. Die Objektplanung Gebäude beinhaltet alle notwendigen Planungsleistungen, zunächst LP 3-4, sowie 5-9 optional. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht. Grundlage der Beauftragung ist das Honorarvertragsmuster. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen.
St. Marien Kirche, St. Marienkirchhof, 23966 Wismar.
Vorstellung des Büros und Projektteams mit Darlegung der persönlichen fachlichen Erfahrungshintergründe / Kenntnisse sowie Einbindung in andere Projekte.
- Vergleichbarkeit des vorgestellten Vorhabens zum jetzigen Projekt,- Qualität der konkret dargestellten Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber,- Qualität der konkret erläuterten Zusammenarbeit mit den Fachplanern, Projektbeteiligten, Fördermittelgeber,- Qualität des konkreten Kosten- und Terminmanagements im Projekt mit Beispielen etc.
unter Berücksichtigung- des vorgesehenen Termin- und Kostenmanagements - Steuerungs- / Kontrollinstrumente für Planung und baulichen Umsetzung,Nachtragsmanagement- Darstellung der Qualitätssicherung, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit- der vorgesehenen Organisation der fachlichen Bauüberwachung.
- Erläuterung planerischer / gestalterischer Ansätze für die Herstellung der Freiflächen gemäß Aufgabenstellung,- Darlegung von Ansätzen bzgl. einer ökologisch nachhaltigen Bauweise,- Qualität der Auseinandersetzung mit den zu erwartenden Kosten,- Qualität der Ausführungen zu ggf. ergänzend erforderlichen Gutachten, Untersuchungen, Zuarbeiten,- Qualität der Ausführungen zum möglichen zeitlichen Ablauf.
unter Berücksichtigung:- des Gesamteindrucks der Präsentation / Professionalität / Verständlichkeit / einzelne Redebeiträgen,- der Reaktion auf Rückfragen / Beantwortung der Fragen / Diskussion,- Präsentationsunterlage.
Honorar inkl. aller Kostenbestandteile, Zu- / Abschläge, Nebenkosten,Stundensätze Projektleiter / Projektbearbeiter.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen, Angaben zu Referenzen und Nachwei-sen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen.Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Kommunikationstool zu verwenden.Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...)(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach Pa-ragr. 135 Abs. 1 Nr. 2. Paragr.134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen, Angaben zu Referenzen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen.Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Kommunikationstool zu verwenden.Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Unterlagen zur Eignung: Die Vergabestelle kann gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 VgV unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen.
rein nationale Ausschlussgründe
Eignung zur Berufsausübung:Berufszulassung Landschaftsarchitekt, Nachweise
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:- Angaben zur Haftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV- Beschreibung: Durchschnittl. jährl. Umsatz der letzten 3 Jahre
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:- Beschreibung: Durchschnittl. Mitarbeiterzahl der letzten drei Jahre,- Angaben zur Berufserfahrung Projektteam, - Referenzen:. Referenzliste: (Objektplanung Freianlagen - wesentliche, in den letzten zehn Jahren (Zeitraum 2015 - 2024) erbrachte Leistungen. Davon mindestens eine Referenz Objektplanung Freianlagen gemäß Anlage 11.2 HOAI der Gruppen "Stadt- und Ortslagen" und/oder "Sonstige Freianlagen".).. Einzelreferenzen: Für die Darstellung der Referenzen ist das Formblatt aus Anlage 10 heranzuziehen.Es ist mindestens eine Referenz A vorzulegen. Referenzen, die nicht die genannten Mindestanforderungen erfüllen, bleiben unberücksichtigt.- Eintragungsnachweise im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung / Eigenerklärung.- Nachweis zur Anpassung der Versicherungssumme nach Auftragserteilung (nur bei Erfordernis).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:Bezeichnung: durchschnittlicher, jährlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2022-2024)
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:Bezeichnung: Angaben zur durchschnittlichen Mitarbeiter:innenanzahl/Jahr der letzten 3 Ge-schaftsjahre 2022-2024.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:Bezeichnung: Angaben zum Projektteam - Berufserfahrung (in vollen Jahren).
Art: SonstigesBezeichnung: Ergänzende Bewertung der Referenzen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber: 09.07.2025