Mit dem Projekt 2 werden die landseitigen, im Baugrund befindlichen Altlasten saniert. Es liegen z.T. massive Kontaminationen vor allem mit PAK, aber auch MKW, Schwermetallen, LHKW und Phenolen im Boden und Grundwasser vor. Es wurden drei Sanierungsschwerpunkte identifiziert, die im Rahmen dieser Maßnahme durch Bodenaustauschmaßnahmen zu sanieren sind.
Gegenstand ist die Herstellung von teilweise verbauten Baugruben bis 7 m Tiefe in Spundwandbauweise, die Grundwasserhaltung und Reinigung während der Bauzeit mittels einer Grundwasserreinigungsanlage, die Herstellung einer Bereitstellungsfläche, die Bildung von Haufwerken aus dem ausgebauten Material, sowie die Separierung und Entsorgung des belasteten Bodenmaterials. Es sind ca. 72.000 m³ Boden und 8.000 m³ Bauschutt auszuheben.Die Baugruben sind mit geeignetem Füllboden wieder zu verfüllen und zu verdichten. Die Verbaumaßnahmen und die Bereitstellungsfläche sind zurück zubauen.
Weitere Details, siehe Teilnahmeunterlagen
Dieses Verhandlungsverfahren ist ein laufendes Verfahren welches aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer Schwerin in der Stand vor den Teilnahmewettbewerb zurückversetzt wurde. Das Ursprungsverfahren wird unter der Nummer V01/83.1/25 geführt.
Weiteres siehe Teilnahmeunterlagen
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber hat den Jahresumsatz seines Unternehmens in den letzten dreiabgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenenLeistung vergleichbar sind, anzugeben. Für Bewerbergemeinschaften hat diese Aufstellungfür jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erfolgen. Die Umsätze werden summiert.
Als Mindestkriterium ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz von 5.000.000 Euro netto inden letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gefordert. Hier werden nur dieJahresumsätze betrachtet, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind.Kann der Bewerber dies nicht nachweisen, wird er von der weiteren Wertungausgeschlossen.
Die Punktvergabe zur wirtschaftlichen Leitungsfähigkeit wird wie folgt ermittelt:< 5 Mio. EUR netto Jahresumsatz in 3 Jahren = Ausschluss? durchschnittlich 5 Mio. EUR netto Jahresumsatz in 3 Jahren = 1 Punkt> 7 Mio. EUR netto durchschnittlicher Jahresumsatz in 3 Jahren = 2 Punkte> 10 Mio. EUR netto durchschnittlicher Jahresumsatz in 3 Jahren = 3 Punkte> 15 Mio. EUR netto durchschnittlicher Jahresumsatz in 3 Jahren = 4 Punkte> 20 Mio. EUR netto durchschnittlicher Jahresumsatz in 3 Jahren = 5 PunkteDen Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz für vergleichbare Leistungen sindim beiliegende Formblatt 7 "Umsatz des Unternehmens" einzutragen.
Qualitätssicherung:
Der Bewerber hat sein angewendetes Qualitätsmanagementsystem anzugeben. Dabei wirddie Zertifizierung nach der Norm DIN ISO 9001 bzw. eine vergleichbare internationaleZertifizierung höher bewertet als andere nationale Zertifizierungen, ein internesQualitätsmanagementsystem bzw. kein QM-System.
Die Punktvergabe zur Qualitätssicherung wird wie folgt ermittelt:Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder internationale vergl. Zertifizierung = 5 PunkteAndere nationale Zertifizierung = 3 PunkteInternes QM-System = 1 PunktKein QM-System = 0 Punkte
Das angewendete Qualitätsmanagementsystems ist im beiliegenden Formblatt 8"Qualitätssicherung" anzukreuzen.
Personelle Leistungsfähigkeit:
Für eine reibungslose Baudurchführung und damit Minimierung der Risiken in derBauabwicklung wird ein Stammpersonal beim Unternehmen als sehr wichtig erachtet. DerBewerber hat die durchschnittliche Zahl der dauerhaft beschäftigen Arbeitskräfte in seinemUnternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Es wird eineMindestanzahl von 2 Bauleitern, 3 Spezialfacharbeiter und Poliere, sowie10 Baufacharbeitern gefordert. Je mehr Stammpersonal vorhanden ist, je mehr Punkteerhält der Bewerber. Kann der Bewerber die Mindestzahl an Stammpersonal nichtnachweisen, wird er von der weiteren Wertung ausgeschlossen.Die Punktvergabe zur personellen Leistungsfähigkeit wird wie folgt ermittelt:Bauleiter< 2 Bauleiter = Ausschluss>= 2 Bauleiter = 1 Punkt> 5 Bauleiter = 2 Punkte> 8 Bauleiter = 3 Punkte> 11 Bauleiter = 4 Punkte> 14 Bauleiter = 5 Punkte
Spezialfacharbeiter und Poliere< 3 Facharbeiter und Poliere = Ausschluss>= 3 Facharbeiter und Poliere = 1 Punkt> 5 Facharbeiter und Poliere = 2 Punkte> 8 Facharbeiter und Poliere = 3 Punkte> 10 Facharbeiter und Poliere = 4 Punkte> 15 Facharbeiter und Poliere = 5 Punkte
Baufacharbeiter< 10 Baufacharbeiter = Ausschluss>= 10 Baufacharbeiter = 1 Punkt> 15 Baufacharbeiter = 2 Punkte> 20 Baufacharbeiter = 3 Punkte> 30 Baufacharbeiter = 4 Punkte> 50 Baufacharbeiter = 5 PunkteDie Anzahl der Beschäftigen im Unternehmen ist im beiliegenden Formblatt 9 "PersonelleLeistungsfähigkeit" anzugeben.
Fachliche Leistungsfähigkeit:
Es sind mind. 2 Referenzen vom Bewerber aus den letzten 5 Jahren einzureichen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Es können Referenzen überabgeschlossene oder im Bau befindliche Leistungen eingereicht werden. Die Referenzobjekte müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein. Der Leistungszeitraummuss angegeben sein.Die Referenzen müssen als Mindestkriterium zur Wertung mindestens drei der nachfolgend aufgeführten Leistungsarten enthalten. Es obliegt dem Bewerber dieentsprechenden Leistungsarten zu bestimmen.1) Baugrube bis 7m Tiefe mit Spundwandverbau2) Grundwasserhaltung und Reinigung für schadstoffbelastetes Wasser3) Separierung und Entsorgung von belasteten Bodenmaterial4) Bodenkontaminationen mit PAK5) Aushub und Entsorgung von mind. 50.000 m³ Boden6) Abbruch und Entsorgung von mind. 5.000 m³ Bauschutt im Boden7) Bodeneinbau von mind. 50.000 m³8) Bodenaushub auf Kampfmittelverdachtsflächen mit Personal- und Geräteeinsatzgem. §7 SprengGFür jede Leistungsart, die in der Referenz enthalten ist, erhält der Bewerber einen Punkt.Eine Referenz kann maximal 8 Punkte erhalten. Beinhaltetet die eingereichte Referenz weniger als drei der Leistungsarten ist die Referenz nicht wertbar.Es müssen mind. 2 wertbare Referenzen eingereicht werden. Kann der Bewerber dies nicht nachweisen, wird er von der weiteren Wertung ausgeschlossen.Die Referenzbestätigungen des Bauherrn kann, soweit vorhanden, mit der Bewerbung eingereicht werden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft können die Referenzobjekte vonjedem Partner der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden.Es können bis zu 5 Referenzen eingereicht werden. In der Bewertung werden die 2 Referenzen mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. Die Punktzahl zur Referenz ergibt sich aus der Summe der vergebenen Punkte. Eine Referenz kann max. 8 Punkte erhalten.Die Punkte der beiden Referenzen mit der höchsten Punktzahl werden addiert und in die Wertungsmatrix eingetragen.
Sollte der Bewerber mehr als 5 Referenzen einreichen, werden nur die ersten 5 Referenzen gewertet, ungeachtet dessen, ob die weiteren Referenzen ebenfalls die Bedingungenerfüllen.Der Nachweis der Referenzen erfolgt mittels des beiliegenden Formblattes 10 "Angaben zu Referenzprojekten". Ist der Platz im Formblatt für die Referenz nicht ausreichend, kann derBewerber das Formblatt erweitern.
"Beispiel siehe Vergabeunterlagen."
- keine
Der Auftraggeber behält sich auf Grundlage § 57 SektVO vor das Verfahren einzustellen. In diesem Fall werden alle beteiligten Unternehmen/Bieter unter der Angabe der Gründe unverzüglich in Textform informiert.