Umgestaltung Werftbecken Warnemünde - Projekt 2: Landseitige Altlastensanierung
VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
03.09.2025
08.09.2025 10:00 Uhr
19.09.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Hafen-und Seemannsamt
13003000-K660-50
Warnowufer 60a
18057
Rostock
Deutschland
DE803
hafenbau.vergabe@rostock.de
+49 381-3818771

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Hafeneinrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsstelle der Vergabekammern
VKMV-13-L50010000000-78
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 385588-5164
+49 3855884855817

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45111000-8
45112360-6
45262212-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Mit dem Projekt 2 werden die landseitigen, im Baugrund befindlichen Altlasten saniert. Es liegen z.T. massive Kontaminationen vor allem mit PAK, aber auch MKW, Schwermetallen, LHKW und Phenolen im Boden und Grundwasser vor. Es wurden drei Sanierungsschwerpunkte identifiziert, die im Rahmen dieser Maßnahme durch Bodenaustauschmaßnahmen zu sanieren sind.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand ist die Herstellung von teilweise verbauten Baugruben bis 7 m Tiefe in Spundwandbauweise, die Grundwasserhaltung und Reinigung während der Bauzeit mittels einer Grundwasserreinigungsanlage, die Herstellung einer Bereitstellungsfläche, die Bildung von Haufwerken aus dem ausgebauten Material, sowie die Separierung und Entsorgung des belasteten Bodenmaterials. Es sind ca. 72.000 m³ Boden und 8.000 m³ Bauschutt auszuheben.
Die Baugruben sind mit geeignetem Füllboden wieder zu verfüllen und zu verdichten. Die Verbaumaßnahmen und die Bereitstellungsfläche sind zurück zubauen.

Weitere Details, siehe Teilnahmeunterlagen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
05.01.2026
05.03.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Rostock
Deutschland
DE803

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Dieses Verhandlungsverfahren ist ein laufendes Verfahren welches aufgrund einer Entscheidung der Vergabekammer Schwerin in der Stand vor den Teilnahmewettbewerb zurückversetzt wurde. Das Ursprungsverfahren wird unter der Nummer V01/83.1/25 geführt.

Weiteres siehe Teilnahmeunterlagen

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.

https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXRBYYQYR01

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

48804-2025

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Weiteres siehe Teilnahmeunterlagen

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

1
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:

Der Bewerber hat den Jahresumsatz seines Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen
Leistung vergleichbar sind, anzugeben. Für Bewerbergemeinschaften hat diese Aufstellung
für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erfolgen. Die Umsätze werden summiert.

Als Mindestkriterium ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz von 5.000.000 Euro netto in
den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gefordert. Hier werden nur die
Jahresumsätze betrachtet, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind.
Kann der Bewerber dies nicht nachweisen, wird er von der weiteren Wertung
ausgeschlossen.

Die Punktvergabe zur wirtschaftlichen Leitungsfähigkeit wird wie folgt ermittelt:
< 5 Mio. EUR netto Jahresumsatz in 3 Jahren = Ausschluss
? durchschnittlich 5 Mio. EUR netto Jahresumsatz in 3 Jahren = 1 Punkt
> 7 Mio. EUR netto durchschnittlicher Jahresumsatz in 3 Jahren = 2 Punkte
> 10 Mio. EUR netto durchschnittlicher Jahresumsatz in 3 Jahren = 3 Punkte
> 15 Mio. EUR netto durchschnittlicher Jahresumsatz in 3 Jahren = 4 Punkte
> 20 Mio. EUR netto durchschnittlicher Jahresumsatz in 3 Jahren = 5 Punkte
Den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz für vergleichbare Leistungen sind
im beiliegende Formblatt 7 "Umsatz des Unternehmens" einzutragen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
30,00

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Qualitätssicherung:

Der Bewerber hat sein angewendetes Qualitätsmanagementsystem anzugeben. Dabei wird
die Zertifizierung nach der Norm DIN ISO 9001 bzw. eine vergleichbare internationale
Zertifizierung höher bewertet als andere nationale Zertifizierungen, ein internes
Qualitätsmanagementsystem bzw. kein QM-System.

Die Punktvergabe zur Qualitätssicherung wird wie folgt ermittelt:
Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder internationale vergl. Zertifizierung = 5 Punkte
Andere nationale Zertifizierung = 3 Punkte
Internes QM-System = 1 Punkt
Kein QM-System = 0 Punkte

Das angewendete Qualitätsmanagementsystems ist im beiliegenden Formblatt 8
"Qualitätssicherung" anzukreuzen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
20,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Personelle Leistungsfähigkeit:

Für eine reibungslose Baudurchführung und damit Minimierung der Risiken in der
Bauabwicklung wird ein Stammpersonal beim Unternehmen als sehr wichtig erachtet. Der
Bewerber hat die durchschnittliche Zahl der dauerhaft beschäftigen Arbeitskräfte in seinem
Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Es wird eine
Mindestanzahl von 2 Bauleitern, 3 Spezialfacharbeiter und Poliere, sowie
10 Baufacharbeitern gefordert. Je mehr Stammpersonal vorhanden ist, je mehr Punkte
erhält der Bewerber. Kann der Bewerber die Mindestzahl an Stammpersonal nicht
nachweisen, wird er von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Punktvergabe zur personellen Leistungsfähigkeit wird wie folgt ermittelt:
Bauleiter
< 2 Bauleiter = Ausschluss
>= 2 Bauleiter = 1 Punkt
> 5 Bauleiter = 2 Punkte
> 8 Bauleiter = 3 Punkte
> 11 Bauleiter = 4 Punkte
> 14 Bauleiter = 5 Punkte

Spezialfacharbeiter und Poliere
< 3 Facharbeiter und Poliere = Ausschluss
>= 3 Facharbeiter und Poliere = 1 Punkt
> 5 Facharbeiter und Poliere = 2 Punkte
> 8 Facharbeiter und Poliere = 3 Punkte
> 10 Facharbeiter und Poliere = 4 Punkte
> 15 Facharbeiter und Poliere = 5 Punkte

Baufacharbeiter
< 10 Baufacharbeiter = Ausschluss
>= 10 Baufacharbeiter = 1 Punkt
> 15 Baufacharbeiter = 2 Punkte
> 20 Baufacharbeiter = 3 Punkte
> 30 Baufacharbeiter = 4 Punkte
> 50 Baufacharbeiter = 5 Punkte
Die Anzahl der Beschäftigen im Unternehmen ist im beiliegenden Formblatt 9 "Personelle
Leistungsfähigkeit" anzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
20,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Fachliche Leistungsfähigkeit:

Es sind mind. 2 Referenzen vom Bewerber aus den letzten 5 Jahren einzureichen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Es können Referenzen über
abgeschlossene oder im Bau befindliche Leistungen eingereicht werden. Die Referenzobjekte müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein. Der Leistungszeitraum
muss angegeben sein.
Die Referenzen müssen als Mindestkriterium zur Wertung mindestens drei der nachfolgend aufgeführten Leistungsarten enthalten. Es obliegt dem Bewerber die
entsprechenden Leistungsarten zu bestimmen.
1) Baugrube bis 7m Tiefe mit Spundwandverbau
2) Grundwasserhaltung und Reinigung für schadstoffbelastetes Wasser
3) Separierung und Entsorgung von belasteten Bodenmaterial
4) Bodenkontaminationen mit PAK
5) Aushub und Entsorgung von mind. 50.000 m³ Boden
6) Abbruch und Entsorgung von mind. 5.000 m³ Bauschutt im Boden
7) Bodeneinbau von mind. 50.000 m³
8) Bodenaushub auf Kampfmittelverdachtsflächen mit Personal- und Geräteeinsatz
gem. §7 SprengG
Für jede Leistungsart, die in der Referenz enthalten ist, erhält der Bewerber einen Punkt.
Eine Referenz kann maximal 8 Punkte erhalten. Beinhaltetet die eingereichte Referenz weniger als drei der Leistungsarten ist die Referenz nicht wertbar.
Es müssen mind. 2 wertbare Referenzen eingereicht werden. Kann der Bewerber dies nicht nachweisen, wird er von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Referenzbestätigungen des Bauherrn kann, soweit vorhanden, mit der Bewerbung eingereicht werden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft können die Referenzobjekte von
jedem Partner der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden.
Es können bis zu 5 Referenzen eingereicht werden. In der Bewertung werden die 2 Referenzen mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. Die Punktzahl zur Referenz ergibt sich aus der Summe der vergebenen Punkte. Eine Referenz kann max. 8 Punkte erhalten.
Die Punkte der beiden Referenzen mit der höchsten Punktzahl werden addiert und in die Wertungsmatrix eingetragen.

Sollte der Bewerber mehr als 5 Referenzen einreichen, werden nur die ersten 5 Referenzen gewertet, ungeachtet dessen, ob die weiteren Referenzen ebenfalls die Bedingungen
erfüllen.
Der Nachweis der Referenzen erfolgt mittels des beiliegenden Formblattes 10 "Angaben zu Referenzprojekten". Ist der Platz im Formblatt für die Referenz nicht ausreichend, kann der
Bewerber das Formblatt erweitern.

"Beispiel siehe Vergabeunterlagen."

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
30,00

Finanzierung

- keine

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftraggeber behält sich auf Grundlage § 57 SektVO vor das Verfahren einzustellen. In diesem Fall werden alle beteiligten Unternehmen/Bieter unter der Angabe der Gründe unverzüglich in Textform informiert.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung