Baubewachung inkl. Schüsselmanagement sowie Öffnen und Schließen der Baustelle und des Gebäudes während der Generalsanierung des Theaters Vorpommern Spielstätte Greifswald
- arbeitstägliches Öffnen der Baustellenzufahrten und Gebäudezugänge gem. Festlegungen unter ATV 4.1 um 06:45 Uhr- arbeitstägliches Schließen der Baustellenzufahrten und Gebäudezugänge gem. Festlegungen unter ATV 4.1 um 18:15 Uhr. Nach Einbau der Fenster ist vor dem Schließen der Baustelle zu prüfen, ob alle Fenster geschlossen sind. Offenstehende Fenster sind zu schließen- Sicherstellen der Fahrtrichtung auf der Baustelle (von Zufahrt T2 an Robert-Blum-Str. zu Ausfahrt T1 an Anklamer Straße) ab Phase PIV- Ein- und Auslassen des vor Ort tätigen / befindlichen Firmenpersonals inkl. Führen einer Anwesenheitsliste- Abweisen Unbefugter- Schlüsselausgabe und -zurücknahme inkl. Dokumentation für die durch den AG zur Verfügung gestellte Schließanlage und für die durch ausführende Firmen temporär eingebaute Bautüren- Erstellen, Ausgeben und Entgegennehmen von Baustellenausweisen- Auffordern der Führer/innen von Fahrzeugen, welche entgegen der Festlegung auf dem Baustellengelände parken, diese unverzüglich von der Baustelle zu entfernen- Notbefreiung eingeschlossener Personen aus Fahrkörben der Aufzugsanlagen ab Phase PIV
Theater Vorpommern, Spielstätte Greifswald
Gesamtangebotssumme einschließlich Umsatzsteuer für den gesamten Leistungszeitraum
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Rathaus, Markt, 17489 Greifswald
nicht öffentlich, elektronische Angebotsöffnung durch zwei befugte Personen
Unterlagen und Angaben mit Ausnahme des Angebotsschreibens werden nachgefordert.
Gewerbeerlaubnis sowie die erforderlichen Nachweise nach § 34a Abs. 1 GewO
Nachweis über die Haftpflichtversicherung gegen Personen- (mind. 3 Mio. EUR) und Sachschäden (mind. 2 Mio. EUR) sind mit Angabe der Deckungssummen nachzuweisen.
Die/Der Auftragnehmer/in ist aufgrund der E-Rechnungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) verpflichtet, der Auftraggeberin Rechnungen ausschließlich in einem elektronischen Format (als sog. XRechnung) zu erteilen. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in 3 Abs. 2 der ERechVO M-V geregelt. Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen ist die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) zu nutzen. Damit die Rechnungen der Auftraggeberin korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe der folgenden Leitweg-ldentifikationsnummer zwingend erforderlich: 13075039-K026-19. Die Parteien vereinbaren, dass Rechnungen, die nicht elektronisch i. S. d. ERechVO M-V gestellt werden, keinen Verzug nach 286 Abs. 3 BGB begründen.
Einreichung einer Eigenerklärung des Unternehmens, dass ausschließlich Personal eingesetzt wird, das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann, und für das ein tadelloses polizeiliches Führungszeugnis vorliegt.