VOB 16-25O Errichtung eines Berufsschulcampus - übergeordnete Maßnahmen BA 1; VE 0...
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.08.2025
14.08.2025 09:00 Uhr
14.08.2025 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Vorpommern-Rügen
13073000-K012-19
Carl-Heydemann-Ring 67
18437
Stralsund
Deutschland
DE80L
vergabe@lk-vr.de
+49 38313571000
+49 3831357444100

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle der Vergabekammern
VKMV-13-L50010000000-78
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 3855885165
+49 3855884855817

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45200000-9
45221250-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Zur Sicherstellung eines reibungslosen Bauablaufs im Hochbau ist eine koordinierte Baustelleneinrichtung erforderlich. Dafür werden
verschiedene infrastrukturelle Vorleistungen im Außenbereich erbracht. Diese beinhalten insbesondere Erd- und Tiefbauarbeiten sowie
vorbereitende Maßnahmen im unmittelbaren Umfeld der Baukörper.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Folgende Leistungen sind Bestandteil des ersten Bauabschnitts im Bereich der Freianlagen:
- Herstellung und Profilierung tragfähiger Untergründe (Planum)
- Einbau mineralischer Tragschichten für spätere Befestigungen
- Ausführung provisorischer Pflaster- und Wegeflächen einschließlich Einfassungen
- Schaffung temporärer und dauerhafter Zufahrtsbereiche
- Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Schmutzwasserleitungen, inklusive Erd- und Anschlussarbeiten
- Rückbau vorhandener Belagsflächen sowie fachgerechte Entsorgung der Abbruchmaterialien
- Beseitigung von Stubben bereits gefällter Gehölze sowie vollständige Rodung definierter Vegetationsflächen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Zukünftiger Berufsschulcampus des Landkreises Vorpommern-Rügens in Stralsund; Lindenallee/ Lübecker Allee
18437
Stralsund
Deutschland
DE80L

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Ergänzung zu den Ausführungsfristen:
Bitte beachten Sie die Ausführungszeiten in angehängten Terminplan.

Siehe Punkt 3.7 Ablauf im LV:
Die zu erbringenden Leistungen sind im wesentlichen in zwei Zeiträumen zu erbringen. Ein Teil der Arbeiten erfolgt in Vorbereitung auf
die Baustelleneinrichtung des Hochbaus und anderer Gewerke auf dem Grundstück beginnend am 21.10.25. Der andere Teil erfolgt
nach bzw. während Abschluss der Häuser II und IV. In diesem Zeitraum werden die Zugänge zu den Häusern II und IV erstellt die dann
während des 2. Bauabschnitts genutzt werden können. Der Zeitraum beginnt frühestens 15.06.26.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYD3YT96NRKEC

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
- der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB, - der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

In den Vergabeunterlagen finden Sie eine Anleitung zur Nutzung des Bietertools. Unterstützung finden Sie auch auf im Service- und Supportcenter der cosinex GmbH unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/ ________________________________________ Sollten Ihnen Unklarheiten oder (vermeintliche) Fehler in den Vergabeunterlagen auffallen, wenden Sei sich bitte per Bieterkommunikation an die Vergabestelle.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Unterlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach § 16 a EU VOB/A nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Nach § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 123 Absatz 1 Nummer 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 123 Absatz 1 Nummer 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 123 Absatz 1 Nummer 6 bis 9 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 123 Absatz 1 Nummer 10 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet

Nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 124 Absatz 1 Nummer 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.

Nach § 124 Absatz 1 Nummer 8 und 9 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachte

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Formblatt 124_LD

Eignungskriterium

Supply-Chain-Management

Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnorm

Eignungskriterium

Supply-Chain-Management

Formblatt Russlandsanktionen

Eignungskriterium

Supply-Chain-Management

Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe verpflichten, die jeweils einschlägigen Mindestarbeitsbedingungen einzuhalten. - Erklärung des Unternehmens nach dem Tariftreu- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern und der Mindestarbeitsbedingungenverordnung

Eignungskriterium

Supply-Chain-Management

Soweit das Unternehmen eine Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen im Sinne des §
14 Satz 1 TVgG M-V abgegeben hat, gelten mit dem Zuschlag die Bestimmungen der Verpflichtungserklärung. - Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Bezeichnung Bereich Vorlage Form Aktion Bietererklärung hinsichtlich der Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§ 13 TVgG M-V) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung des Unternehmens nach dem Tariftreu- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern und der Mindestarbeitsbedingungenverordnung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Formblatt Russlandsanktionen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung