Dienstleistung:Strategisches Regionales Entwicklungskonzept (SREK) - Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft Vorpommerns und das östliche Mecklenburg im EU-Raum zu PolenLos 1: Entwicklung einer Wirtschaftsförderungsstrategie unter der Prämisse eines Strategischen Regionalen Entwicklungskonzeptes (SREK)Los 2: Erstellung eines begleitenden Kommunikationskonzeptesfür den gesamten ProjektzeitraumLos 3: Erstellung eines Standortmarketingkonzeptes für den Wirtschaftsraum Vorpommern und das östliche Mecklenburg
Die drei Landkreise Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenplatte wollen sich als gemeinsame Wirtschaftsregion durch aufgabenteilige Zusammenarbeit in den Bereichen Innovation, Fachkräfte und Tourismus aufstellen. Durch die Entwicklung eines Strategischen Regionalen Entwicklungskonzeptes (SREK) mit einem Fokus auf Wirtschaftsstrategie soll ein langfristiger Handlungsrahmen geschaffen werden und insbesondere der Austausch mit Polen ist von zentraler Bedeutung. Das Vorhaben soll durch eine Kooperation mit der Landeswirtschaftsförderung Vorbild für das gesamte Bundesland sowie durch Zusammenarbeit mit Polen innerhalb der EU sein.
Mindestlohnbestimmungen; ILO-Kernarbeitsnorm
1. Gemäß § 107 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit a. der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; d.h. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfantrag unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird.
1. Abweichend von den Bewerbungsbedingungen (632 EU) Nr. 3.7 werden auch Rabatte gewertet, die unter der Bedingung der gemeinsamen Vergabe von mehreren Losen gewährt und in einer Anlage zum Angebotschreiben gemacht werden.
2. Zuschlagskriterien: Bitte beachten Sie ausdrücklich die jeweilige Anlage 227 (Gewichtung/ Zuschlagskriterien) für jedes Los einzeln. Dort finden Sie die Anforderungen, die an die Zuschlagskriterien gestellt werden zur Erreichung der Höchstpunktzahlen:
Zuschlagskriterien sind zusammengefasst für:
Los 1: Fachliche Qualität des Konzepts (25%); Erfahrung und Referenzen (20%); Projektteam und Qualifikation (20%); Umsetzung und Zeitplan (10%); Beteiligung und Kommunikation (10%); Preis / Wirtschaftlichkeit (15%)
Los 2: Fachliche Qualität des Konzepts (40%); Erfahrung und Referenzen (25%); Umsetzung und Zeitplan (15%); Preis/ Wirtschaftlichkeit (20%)
Los 3: Fachliche Qualität des Konzepts (40%); Erfahrung und Referenzen (25%); Umsetzung und Zeitplan (15%); Preis/ Wirtschaftlichkeit (20%)
einmalige Nachforderung von fehlenden Unterlagen mit dreitägiger Firstsetzung
Bietererklärung KMU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Unternehmensgröße (kleines, mittleres oder großes Unternehmen) zur statistischen Verarbeitung
Benennung eines festen Projektleiters/ einer Projektleiterin mit einschlägiger Erfahrung in Wirtschaftsstrategien (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen
Eigenerklärung Mindestlohn
Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen
Zur Sicherung der Kommunikation und Qualität wird die Benennung eines festen Projektleiters/ einer Projektleiterin mit einschlägiger Erfahrung in Wirtschaftsstrategien erwartet.
Es soll eine Wirtschaftsförderungsstrategie unter der Prämisse eines Strategischen Regionalen Entwicklungskonzeptes (SREK) erstellt werden. Grundsätzlich soll das Thema Neuansiedlungen parallel zu dem Aufgabenfeld Sicherung und Ausbau von Bestandskunden in der Region betrachtet werden. Besonderer Fokus soll auf das Nachbarland Polen gelegt werden. Vorpommern und das östliche Mecklenburg verstehen sich als gemeinsamer Wirtschaftsraum mit dem EU-Nachbarland. Details zum Inhalt siehe Leistungsbeschreibung.
Eine Verlängerungsoption steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesfördermittelgebers.
Begleitend zum SREK soll ein begleitendes Kommunikationskonzept für den gesamten Projektzeitraum zum Diskurs in der Region und zur Mitnahme der Stakeholder aufgestellt werden. Das Kommunikationskonzept ist unsere strategische Planung für die inter-ne und externe Kommunikation unserer Organisationen. Es soll dazu dienen, die Kommunikationsziele klar zu definieren und die Maßnahmen zu planen, um diese Ziele zu erreichen. Details zum Inhalt siehe Leistungsbeschreibung.
Eine Verlängerung ist möglich nach Absprache mit dem Auftraggeber, aber längstens bis zum 31.08.2026.
Unser Standortmarketingkonzept zielt darauf ab, unseren Wirtschaftsraum Vorpommern und das östliche Mecklenburg im EU-Raum zu Polen strategisch als attraktiven Ort für Unternehmen, Investoren, Fachkräfte und weitere Zielgruppen zu positionieren und seine Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.Details zum Inhalt siehe Leistungsbeschreibung.