Winterdienstleistungen an verschiedenen Liegenschaften des Landkreises Vorpommern-Rügen für die Jahre 2025/26 bis 2028/29 mit Option auf Verlängerung
Der Landkreis Vorpommern-Rügen beabsichtigt, die Leistung für den Winterdienst, insbesondere die Räumung von Schnee und Eis, an den Objekten des Landkreises zu vergeben. Entsprechend der gültigen Straßenreinigungssatzungen und der Leistungsbeschreibung sind diese Arbeiten in den Winterdienstperioden vom 15.11. eines Jahres bis 15.04. des Folgejahres durchzuführen, beginnend mit dem 15.11.2025 und endend mit 15.04.2029.
Ausgeschrieben wird in sechs Losen:LOS 1 Landratsamt Stralsund Carl-Heydemann-Ring 67, 67 b-fLOS 2 Verwaltungsgebäude Stralsund, Tribseer Damm 1aLOS 3 Verwaltungsgebäude Stralsund, Marienstraße 1LOS 4 Musikschule Grimmen, Stralsunder Straße 2LOS 5 Richard-Wossidlo-Gymnasium, Schulstraße 15LOS 6 Katastrophenschutzhalle Bergen, Rugardstraße 11-12
Es besteht die Option der Verlängerung auf eine Vertragslaufzeit für 6 Winterperioden.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Aufgrund der räumlichen Umstrukturierung der Verwaltungsgebäude am Standort Stralsund, kann sich die Vertragslaufzeiten der Lose kann unterscheiden.Weitere Angaben finden Sie in der Leistungsbeschreibung.
- Forderung von abstumpfenden Mitteln, die keine schädliche Belastung für die Umwelt verursachen- Aufnahme und Entsorgung der Abstumpfenden Mittel- Vorgabe chemische Mittel nur im zwingenden Fall nutzen
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn: - der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB, - der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB, - der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
Rechnungslegung:Die Rechnungslegung erfolgt getrennt nach Liegenschaften an die Leitweg-ID des Fachdienstes Gebäudemanagement und Schulen.
Objektbesichtigung:Zur Abgabe eines Angebotes ist die Objektbesichtigung der jeweiligen Liegenschaft zwingend erforderlich.Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind diejenigen Dienstleister, die in der Winterperiode 2024/2025 mit dem Winterdienst an diesen Objekten betraut waren.Eine dem Angebot nicht beigefügte nachgewiesene Objektbesichtigung führt zum Ausschluss des eingereichten Angebotes für das betreffende Los.
Angebotsabgabe:Zur Angebotsabgabe bepreisen Sie die einzelnen Lose in der Leistungsbeschreibung.Sollten Sie ein Nebenangebot einreichen wollen, ist dieses deutlich kenntlich zu machen.
Nachunternehmer:Sollten Sie Nachunternehmer einsetzen wollen, beachten Sie bitte die Bestimmungen in der Leistungsbeschreibung.Die Nachunternehmer sind mit Angebotsabgabe zu benennen.
Unterlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nachgefordert. Die Nachforderung der Nachweise über die Objektbesichtigungen sind ausgeschlossen.
Nach § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 123 Absatz 1 Nummer 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 123 Absatz 1 Nummer 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 123 Absatz 1 Nummer 6 bis 9 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 123 Absatz 1 Nummer 10 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB zwingender Ausschlussgrund: Das Angebot wird zwingend ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hiervon erlangt und die Bedingungen des § 123 GWB erfüllt sind. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 124 Absatz 1 Nummer 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Nach § 124 Absatz 1 Nummer 8 und 9 GWB fakultativer Ausschlussgrund: Der Ausschluss des Angebotes wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geprüft. Die weiteren den Ausschluss regelnden Gesetzmäßigkeiten werden beachtet.
Formblatt 124_LD
Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnorm
Formblatt Russlandsanktionen
Erklärung des Unternehmens nach dem Tariftreu- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern und der Mindestarbeitsbedingungenverordnung - Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe verpflichten, die jeweils einschlägigen Mindestarbeitsbedingungen einzuhalten.
Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) - Soweit das Unternehmen eine Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen im Sinne des § 14 Satz 1 TVgG M-V abgegeben hat, gelten mit dem Zuschlag die Bestimmungen der Verpflichtungserklärung.
Einzureichende Unterlagen:- Bietererklärung hinsichtlich der Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§ 13 TVgG M-V) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Erklärung des Unternehmens nach dem Tariftreu- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern und der Mindestarbeitsbedingungenverordnung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Formblatt Russlandsanktionen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Nachweis Objektbesichtigung ( mittels Dritterklärung vorzulegen)