Die Dienstleistung umfasst das Drucken, das Versenden und die Zustellung der Ausgangspost des Eigenbetriebes Jobcenters. Es handelt sich um eine Hybridpostleistung, d.h. die Ausgangspost soll digitalisiert sowie papierversiert versendet und zugestellt werden. Der Vertragszeitraum umfasst den 01.11.2025 bis zum 31.10.2029 mit einer einmaligen Verlängerungsoption für ein Jahr. Gegenstand des Auftrags ist ein Rahmenvertrag mit einem Unternehmen über den Druck, die Beförderung und fristgerechte Zustellung der Briefsendungen des Auftraggebers.
Gegenstand des Auftrags ist ein Rahmenvertrag mit einem Unternehmen über den Druck, die Beförderung und fristgerechte Zustellung der Briefsendungen des Auftraggebers. Dies umfasst das digitale Empfangen von Dokumenten und die weitere Verarbeitung dieser Dokumente durch drucken, falzen, kuvertieren und frankieren. Anschließend sind die umfassten Briefsendungen zu befördern und im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie international zuzustellen. Es handelt sich um Postsendungen der Formate Standard, Kompakt und Groß und Maxi bis zu einem Gewicht von 1.000 g sowie Einschreiben und Postzustellungsaufträge.Die Höchstmenge der zu versendenden Poststücke über die gesamte Vertragslaufzeit ohne Verlängerungsoption (insgesamt 4 Jahre) beträgt ca. 800.000 Stück. Die tatsächlich abgerufenen Sendungsmengen richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf des Auftraggebers. Ein Anspruch des Auftragsnehmers auf eine bestimmte Mindestsendungsmenge besteht ausdrücklich nicht.
1 x 1 Jahr Verlängerung möglich
Preis
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spezifische Umweltzertifikate; Zertifikate/Bescheinigungen, z. B. Blauer Engel, Energiemanagement ISO 50001, Umweltmanagement ISO 14001, Qualitätsmanagement/IT-Sicherheit ISO/EC 27001 - Nachhaltigkeitskonzept
Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen
1. Gemäß § 107 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit a. der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; d.h. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.2. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfantrag unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird.
1. Die Wertung der Angebote erfolgte entsprechend den Angaben im Formblatt 227. 2. Mit dem Angebot waren abzugeben: Nachweis Eintrag im Anbieterverzeichnis lt. PostG; Referenzliste mit mind. 5 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) zu gleichgelagerten Aufträgen; Zertifikate/Bescheinigungen, z. B. Blauer Engel, Energiemanagement ISO 50001, Umweltmanagement ISO 14001, Qualitätsmanagement/IT-Sicherheit ISO/EC 27001; Nachhaltigkeitskonzept; Empfang- und Verarbeitungskonzept; Vertragsentwurf.3. Es wird ein zusätzlicher Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO mit dem bezuschlagten Unternehmen geschlossen.