Erbringung aller nicht hoheitlichen Schornsteinfegerleistungen in 6 Losen
Erbringung aller nicht hoheitlichen Schornsteinfegerleistungen in 6 LosenLos 1: Stadtteile Groß Klein, Schmarl, LichtenhagenLos 2: Stadtteil Lütten KleinLos 3: Stadtteile Südstadt, Dierkow, ToitenwinkelLos 4: Stadtteil EvershagenLos 5: Stadtteile Reutershagen, Hansaviertel, KTV, Stadtmitte, Gehlsdorf, Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide für die WIROLos 6: Stadtteile Reutershagen, Hansaviertel, KTV, Stadtmitte, Gehlsdorf, Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide für die WIR
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber einen Ansprechpartner benennt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnisausgestattet wird.2. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe derAngaben der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.3. Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunterunternehmeranteil mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.4. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.5. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot je Los soll den Zuschlag für das jeweilige Los erhalten. Die Teillose 5 und 6 werden nur als Paket vergeben. Bei den Teillosen 5 und 6 erhält der Bieter den Zuschlag für beide Teillose, der in der Summe beider Teillose das wirtschaftlichste Angebot einreicht.
keine
Verstoß gegen § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Verstoß gegen § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Verstoß gegen § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Verstöße gegen § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Verstoß gegen den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nicht erfüllt
Vergaberechtlicher Mindestlohn des Landes M-V wird nicht eingehalten.
wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt
bei mehreren vorherigen Projekten wurde mangelhaft geleistet und/oder eine (Teil-)Kündigung vorgenommen
Angaben, ob Insolvenzverfahren und Liquidation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben, ob Insolvenzverfahren und Liquidation durchgeführt wird
Angabe schwere Verfehlung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen: - keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB - kein Ausschlussgrund gemäß § 124 GW
Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung zur Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis
Eintragung in Handwerksrolle (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Erklärung KMU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, ob es sich um ein KMU - Kleines oder mittleres Unternehmen handelt
Gewerbeanmeldung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Handelsregisterauszug (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Nachweis Haftpflichtversicherung, Deckungssumme >=5 Mio EUR für Personen- und Sachschäden sowie in Höhe von 250 TEUR für Vermögensschäden sowie Schlüsselversicherung mit Haftpflichtdeckung mindestens 100.000,00 EUR je Versicherungsfall (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Nachweis IHK-Mitgliedschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vergleichbare ausgef. Leistungen in letzten 4 Jahren
Fachkunde des Bieters (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein oder die Voraussetzungen nach den §§ 7 bis 9 der EU/EWR-Handwerk Verordnung vom 18.03.2016 (BGBl. I S. 509), geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 26.10.2021 (BGBl. I S. 4740), erfüllen.
Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Unbedenklichkeit Berufsgenossenschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Unbedenklichkeit Krankenkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
Stadtteile Groß Klein, Schmarl, Lichtenhagen, ca. 5.977 WE
Stadtteil Lütten Klein ca. 5633 WE
Stadtteile Südstadt, Dierkow, Toitenwinkel ca. 6310 WE
Stadtteil Evershagen ca. 4661 WE
Stadtteile Reutershagen, Hansaviertel, KTV, Stadtmitte, Gehlsdorf, Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide für die WIRO ca. 5673 WE
Stadtteile Reutershagen, Hansaviertel, KTV, Stadtmitte, Gehlsdorf, Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide für die WIR ca. 4476 WE