Hinweis zur Abgabe von Nebenangeboten: technische Nebenangebote sind zugelassen; kaufmännische Nebenangebote sind zugelassen, in Bezug auf abweichende Preisnachlässe; Pauschalpreisangebote unter Angabe von Einheitspreisen werden ausgeschlossen vom Verfahren
Bei elektronisch übermittelten Angeboten genügt das Textformerfordernis.
Rechtsaufsichtliche Prüfung:
Rechtsaufsichtsbehörde -
Ministerium für Inneres und Bau
Referat II 330
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin