stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.06.2025
17.06.2025 08:00 Uhr
17.06.2025 08:05 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat
13075
Feldstraße 85a
17489
Greifswald
Deutschland
DE80N
Rechtsamt | Sachgebiet Zentrale Vergabestelle
ZentraleVergabestelle@kreis-vg.de
+49 383487601207

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
+49 38558815164
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
Geschäftsstelle der Vergabekammern
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 38558815164
+49 38558848515817

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34971000-4
34970000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Austausch von 11 und Installastion von 1 stationären Geschwindigkeitsmessanlage im Landkreis Vorpommern-Greifswald (LK V-G)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Austausch von 11 und Neuinstallation von 1 stationären Geschwindigkeitsmessanlage im LK V-G. Davon sollen im Jahr 2025 insgesamt 7 stat. Geschwindiglkeitsmessanlagen ausgetauscht werden. Weitere 5 stat. Geschwindigkeitsmessanlagen sollen optional unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes durch den Kreistag V-G und der oberen Rechtsaufsichtsbehörde im Jahr 2026 ausgetauscht werden.
Im LK V-G bestehen derzeit 12 stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen, wovon 1 außer Betrieb genommen wird. Die restlichen 11 Anlagen sollen gegen moderne Anlagen ausgetauscht werden. 1 Anlage soll neuinstalliert werden. Mithin sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AG bzgl. der Bedienung und Anwendung der neuen stat. Anlagen dementsprechend geschult werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
18.08.2025
30.10.2025

Optionale Vertragsverlängerung in Abhängigkeit der Haushaltssituation des AG.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE80N

Erfüllungsorte sind die Bestimmungsorte der stat. Geschwindigkeitsmessanlagen nach Vorgabe des AG und entsprechend Ziffer 6.1 der Leistungsbeschreibung.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Von den insgesamt 12 Anlagen sollen 7 im Jahr 2025 ausgetauscht werden. Weitere 5 stat. Geschwindigkeitsmessanlagen sollen optional unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes durch den Kreistag V-G und der oberen Rechtsaufsichtsbehörde im Jahr 2026 ausgetauscht werden. Die bindende Entscheidung wird für Mitte 2026 erwartet, sodass die optionale Beauftragung erst dann erfolgen kann.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYDBYTEY1LG4D

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Formblätter zu den Eignungs- und Zuschlagskrite-rien können unter folgendem Deep-Link zentral abge-rufen werden: 3079_8778_1.PDF.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

59
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der AG behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bieter aufzufordern, fehlende, unvoll-ständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärun-gen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständi-gen oder zu korrigieren, oder den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungs-bezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leis-tungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzu-reichen. Die Bieter können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letzt-endlich unvollständige Angebote werden ausgeschlossen.

Fordert der AG Angaben, Erklärungen oder Nachweise nach, sind diese vom Bewerber per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu übermitteln (maßgeblich ist die Festlegung in der Nachforderung). Fordert der AG Angaben etc. berechtigterweise nach, hat der Bieter diese (soweit in der Nachforderung nicht ausdrücklich anders bestimmt) dem AG innerhalb von vier Arbeitstagen zu übermitteln (vgl. § 56 Abs. 4 VgV). Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang beim AG. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf den Tag der Absendung folgt. Es spielt keine Rolle, wenn die Nachforderung den Bieter erst nach Büroschluss, aber vor 24:00 Uhr erreicht. Die Frist endet mit Ablauf des 4. Arbeitstags. Dasselbe gilt für die Beantwortung von Aufklärungsanfragen. Arbeitstage im Sinne der Verfahrensunterlagen sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der bundeseinheitlichen Feiertage.

Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht nachkommen oder Aufklärungsfragen nicht beantworten, wird das Angebot als unvollständig gewertet und von der Wertung ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Folgende Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind als gesonderte Anlagen beizu-fügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungs-gemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt:
- wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats,
- wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Nachunternehmer (im Falle eines Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Ei-generklärung einzureichen
- Benennung der zur Führung der Geschäfte vor Ort bestellten Person und eines Stellver-treters (Eigenerklärung).

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Folgende Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ord-nungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt:
- Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle

Mindestanforderungen an die Deckungssummen:

Die Deckungssumme je Schadensfall muss:

- mindestens 1 Mio. Euro pauschal für Personenschäden,
- mindestens 2 Mio. Euro pauschal für Sach-/, Vermögens-/ und sonstigen Schäden

betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die ge-genständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem AG den Abschluss ei-ner entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungs-summen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bietergemein-schaft insgesamt vorgelegt wird.

Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird das Angebot wegen nicht nachge-wiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Folgende Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unter-schriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt:

- Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bieters (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwer-punkte, für die der Bieter hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung),

- Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bieters, aus der das jährliche Mittel der vom Bie-ter in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Er-bringung vergleichbarer Leistungen (in Gruppen von Beschäftigten nach sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist (bezogen auf benannte verantwortliche Führungskräfte unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung),

- Zertifizierung nach DIN-EN-ISO 9001:2008 (oder vergleichbar),

- Zertifizierung nach DIN-EN-ISO 14001:2004 (oder vergleichbar),

- Zertifizierung Datenlöschprozess nach DEKRA Standard V 1.2 (oder vergleichbar).

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Bieter haben verbindliche Erklärungen zum Vorliegen ihrer Eignung abzugeben. Die ge-forderten Erklärungen folgen den Vorgaben aus §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV (vgl. unten Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung). Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs haben die Bieter auf Aufforderung des AG bzw. der Zentralen Vergabestelle über die Anga-ben im Angebot zur persönlichen Lage hinaus auch weitergehende Auskunft darüber zu ge-ben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung