technische und juristische Beratungsdienstleistung nach Nr. 3.3. der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) im Landkreis Vorpommern-Greifswald
technische und juristische Beratungsdienstleistung nach Nr. 3.3. der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) im Landkreis Vorpommern-Greifswald - hier: - Amt Züssow.
Der Leistungszeitraum ist gem. dem zu Grunde liegenden Zuwendungsbescheid zunächst begrenzt auf den 24.08.2025. Dieser Bewilligungs-zeitraum kann nach Vorlage einer aussagekräftigen Begründung optional verlängert werden. Das Leistungsende der Beraterdienstleistung endet mit der erfolgreichen Prüfung der Verwendungsnachweise für die o. a. Infrastrukturmaßnahmen der Projektgebiete.
Erfüllungsort sind die Gemeinden des in der Leistungsbeschreibung (vgl. Ziffer 1.2 sowie 2) ausgewiesenen Projektgebietes.
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technische Beratungsdienstleistung nach Nr. 3.3 der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0).
juristische Beratungsdienstleistung nach Nr. 3.3 der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0).