Dienstleistung nach VgV
Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber die Bewachung von Gemeinschafts- und Flüchtlingsunterkunft. Die Ausschreibung erfolgt in 3 Losaufteilungen. Los 1 GU Hafen 1, Los 2 FU Warnemünde und Los 3 GU Osthafen.
Das Objekt GU Hafen I für Los 1 besteht aus zwei "schwimmende Anlagen" die fest mit dem Land verbunden sind. Die Gemeinschaftsunterkunft bietet Platz für bis zu 100 Personen. Bei dem untergebrachten Personenkreis handelt es sich um Asylbewerber, Kriegsflüchtige und sonstige ausländische Flüchtlinge. Die Bewachung erfolgt durchgängig durch zwei Wachleute (zwei Wachleute in Tagschicht und zwei Wachleute in Nachtschicht).
Das Objekt FU Warnemünde für Los 2 besteht aus einem fünfgeschossigen und einem viergeschossigen Gebäude welche verbunden sind, sowie dem dazugehörenden Außengelände. Die Flüchtlingsunterkunft bietet Platz für bis zu 286 Personen. Bei dem untergebrachten Personenkreis handelt es sich vorrangig um Personen, die vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine geflüchtet sind. Darüber hinaus können in dem Objekt auch Asylbewerber oder sonstige ausländische Flüchtlinge untergebracht werden. Die Bewachung erfolgt durchgängig durch drei Wachleute (drei Wachleute in Tagschicht und drei Wachleute in Nachtschicht).
Das Objekt GU Osthafen für Los 3 besteht aus drei zweigeschossigen Gebäuden in Containerbauweise sowie dem dazugehörenden Außengelände. Die Gemeinschaftsunterkunft bietet Platz für bis zu 240 Personen. Bei dem untergebrachten Personenkreis handelt es sich um Asylbewerber und sonstige ausländische Flüchtlinge. Die Bewachung erfolgt durchgängig durch drei Wachleute (drei Wachleute in Tagschicht und drei Wachleute in Nachtschicht).
Das Vertragsverhältnis für Los 1 beginnt am 01.06.2025, 00:00 Uhr und wird zunächst bis zum 28.02.2026 geschlossen. Es verlängert sich einmalig um weitere drei Monate, sofern und solange es nicht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Für Los 2 und 3 beginnt das Vertragsverhältnis am 01.05.2025, 00:00 Uhr und wird zunächst bis zum 30.04.2026 geschlossen. Sofern und solange es nicht gekündigt wird, verlängert es sich auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Monatsende.
niedrigster Preis des Angebotes
Leistungspunktzahl des Angebots
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1) Die Wertung der Angebote erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode. Die Wertungskennzahl ergibt sich wie folgt: Leistungspunktzahl des Angebots geteilt durch Preis des Angebots. 2) Mit dem Angebot ist eine Konzeption zum Fragenkatalog je Los einzureichen, welche bewertet wird. Der Fragenkatalog liegt den Vergabeunterlagen bei. 3) Innerhalb der Angebotsfrist besteht die Möglichkeit, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich einmalig um weitere drei Monate, sofern und solange es nicht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.
Sofern und solange das Vertragsverhältnis nicht gekündigt wird, verlängert es sich auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate zum Monatsende.