Dienstleistung nach VgV
Rahmenvereinbarung für: Los 1: Abholung, Bearbeitung und Auslieferung von Briefsendungen bis 2000g im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern der Postleitzahlbereiche: 17,18,19 und Teile von 23 an die jeweiligen Adressaten. Los 2:die Abholung, Bearbeitung und Auslieferung von Briefsendungen bis 2000 g außerhalb des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern (ausgenommen der Postleitzahlbereiche: 17, 18, 19 und Teile von 23) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland an die Adressaten.
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Los 1: Zuschlagskriterium Preis: zu 70 %Zuschlagskriterium Qualität: 30 % (Unterkriterien zu je 10 % sind Nachverfolgen von Briefsendungen, Umgang mit nicht zustellbaren Sendungen, Umweltverträgliche Auftragsausführung Los 2: Zuschlagskriterium Preis: zu 70 %Zuschlagskriterium Qualität: 30 % (Unterkriterien zu je 10 % sind Nachverfolgen von Briefsendungen, Umgang mit nicht zustellbaren Sendungen, Umweltverträgliche Auftragsausführung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.
gemäß §§ 123 bis 126 GWB
Ergänzung der Eigenerklärung zur Eignung (VVB 124_LD) mit Benennung von 1 Referenz aus den letzten drei Jahren von vergleichbar ausgeführten Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister sowie sonstige Existenznachweise (Nachweis in Kopie) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Lizenz zur Postbeförderung bei der Bundesnetzagentur (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 250.000 EUR je Schadensfall (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zur Wahrung des Brief- und Postgeheimnisses und Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (§§ 39 ff PostG) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Es gelten die Zahlungsbedingungen der VOL/B.
Vorliegen der Lizenz zur Postbeförderung der Bundesnetzagentur
Gegenstand des zu vergebenen Auftrages ist die Abholung, Bearbeitung und Auslieferung von Briefsendungen bis 2000g im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern der Postleitzahlbereiche: 17,18,19 und Teile von 23 an die jeweiligen Adressaten.
Gegenstand des zu vergebenen Auftrages ist die Abholung, Bearbeitung und Auslieferung von Briefsendungen bis 2000 g außerhalb des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern (ausgenommen der Postleitzahlbereiche: 17, 18, 19 und Teile von 23) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland an die Adressaten.