Planungsleistungen Verkehrsanlage und Technische Ausrüstung gemäß HOAI 2021
Die Krämerstraße und der Knotenpunkt Grubenstraße - Krämerstraße liegen in der Nördlichen Altstadt Rostocks im Denkmalbereich "Innenstadt". Die Krämerstraße verbindet über den Vogelsang die Lange Straße und die Grubenstraße miteinander und mündet an der Ecke Krämerstraße - Grubenstraße in einen wichtigen Knotenpunkt für die Stadtmitte. Die Krämerstraße hat einen erheblichen Sanierungsbedarf. Die Fahrbahn und Gehwege sind in Teilen in schlechtem Zustand und die Gehwege sind nicht barrierefrei, sodass Handlungsbedarf besteht. Ziel ist die Herstellung eines für alle Verkehrsteilnehmer*innen sicheren Raumes und eines harmonischen Stadtbildes, das den Erfordernissen des Verkehrs und der im Denkmalbereich wesentlichen Gestaltungsgrundsätze entspricht. Der Knotenpunkt Grubenstraße wird bei der Verkehrsunfallkommission seit Längerem als Unfallhäufungsstelle geführt. Kurzfristige Maßnahmen haben an dieser Stelle nur eingeschränkt zur Vermeidung von Unfällen geführt, sodass eine umfassende Umgestaltung notwendig ist. Die Zielstellung hierbei ist eine sichere Gestaltung des Knotenpunks für alle Verkehrsteilnehmer*innen.
Die Vergabe erfolgt stufenweise: Grundauftrag: LPh 1 bis 4 Optionale Leistungen: ab LPh 5
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über DTVP, über die Funktion "Kommunikation". Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über DTVP eingereicht werden. Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 42 Absatz 1 Punkt 1 UVgO / § 16 Absatz 1 Nr. 2 VOB/A / § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen. Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum angegebenen Angebotsfristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit, beim Vergabemarktplatz elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots. Das Angebot muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d.h. der "Upload" auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebots an. Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt. Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Unterlagen zum Nachweis der Eignung werden nicht nachgefordert.
Siehe § 123 (1) 1 bis 10 GWB
Bewertung Referenz 1
Bewertung Referenz 2
Leistungsfähigkeit des Bieters
Qualität der Teilnahmeunterlagen
Es gelten die Zahlungsbedingungen der VOL/B.
Mitglieder einer Gemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder muss als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt werden (§ 53 Abs. 9 VgV).
Architekt / Ingenieur gemäß Architekten- und Ingenieurgesetz M-V