Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock plant Baumpflegeleistungen und Baumfällungen zur Herstellung der Verkehrssicherheit an Bäumen des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen und auf Flächen des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes durchführen zu lassen.Dies beinhaltet auch Havarie-Leistungen nach Sturm, Unwettern, etc.
Im Rahmen dieses Vertrages sind Baumpflegeleistungen und Baumfällungen (in drei Losen verteilt im gesamten Stadtgebiet und Teilen des Landkreises Rostock) nach zeitlichen Vorgaben des Auftraggebers zu erfüllen.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Notwendigkeit, der von den verantwortlichen Baumkontrolleuren bei ihrer täglichen Arbeit zur Kontrolle der Verkehrssicherheit festlegten Maßnahmen und kann je nach Stadtteil/Landkreis/Gemeinde variieren. Daher sind auch vorab weder Baumart, Baumhöhe, Stamm- oder Kronendurchmesser der zu bearbeitenden Bäume vorhersehbar.
Es besteht die Möglichkeit der einseitigen, einmaligen Verlängerung um zwei Jahre (vom 01.01.2028 -31.12.2029) durch den Auftraggeber. Der Auftraggeer teilt dem Auftragnehmer die Verlängerung des Vertrags schriftlich bis zum 30.06.2027 mit.
Preis
Der Zuschlag wird auf die wirtschaftlichste Gesamtvariante erteilt. Jeder Bieter erhält maximal 1 Los.
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Auftrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB endet gemäß § 135 Absatz 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
1) Zuschlagskriterien: Preis 100 %
2) Der Zuschlag wurde auf die wirtschaftlichste Gesamtvariante erteilt. Jeder Bieter erhält maximal 1 Los.
3) Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock behält sich für den Fall eines Auftragnehmerausfalls folgende Option gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB vor: Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen.
Stadtteile Warnemünde, Diedrichshagen, Lichtenhagen, Groß Klein, Lütten Klein, Evershagen, Schmarl, Reutershagen sowie die Landkreisgemeinden Kritzmow, Papendorf (nur Niendorf)
Stadtteile Hansaviertel, Gartenstadt, KTV, Südstadt, Biestow, Stadtmitte, Brinckmansdorf sowie die Landkreisgemeinden Bentwisch, Dummersdorf (nur Schlage und Göldenitz), Brodersdorf (nur Neu Broderstorf), Gragetopshof, Kessin
Stadtteile Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke, Dierkow-Neu,Dierkow-Ost,Dierkow-West, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof sowie die Landkreisgemeinden Jürgeshof,Stuthof,Graal-Müritz (nur Graal), Rövershagen, Poppendorf (nur Bereich Vogtshagen), Blankenhagen (nur Bereich Cordshagen), Gelbensande (nur Bereich Willershagen)