Erschließung Schmutzwasserleitung und Sanierung Trinkwasserleitung
- Baustelleneinrichtung- Verkehrssicherung und Verkehrslenkung- Aufbruch und Wiederherstellung von 350 m2 Asphaltfahrbahn- Aufbruch und Wiederherstellung von 340 m2 Pflasterfahrbahn- Kanal- und Leitungssicherung- 625 m Leitungsgraben für Trinkwasserversorgungsleitungen- 625 m Rohrbau Trinkwasser (d50, d63, d125) inkl. Formstücke- Umbindung bzw. Erneuerung von 23 Hausanschlussleitungen- 750 m Leitungsgraben für Schmutzwasserkanäle bis DN200- 750 m Kanalbau bis DN200- 17 Schachtbauwerke für Schmutzwasser
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Die Ausschreibung ist nach der Vergabeordnung SektVO ausgeschrieben. Wir bedienen uns den Formblättern der Vergabeordnung VOB/A-EU.
Auf die Rügeobliegenheiten nach §?160 Abs.?3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Der Antrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§?160 Abs.?3 Nr.?4 GWB).
Wichtiger Hinweis: Die Ausschreibung ist nach der Vergabeordnung SektVO ausgeschrieben. Wir bedienen uns den Formblättern der Vergabeordnung VOB/A-EU
Unterlagen werden mit einer Frist von 6 Tagen nachgefordert.
Nachweis DVGW GW 301, W3
Nachweis Güteschutz Kanalbau, AK 3 - Tiefe bis 3 m
Nachweis TRGS 519 - Umgang mit Asbest
Verweis auf die "Weiteren Besondere Vertragsbedingungen" (siehe Vergabeunterlagen)
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung ist eine Bürgschaft in Höhe von 5% und für Mängelansprüche in Höhe von 3% derAuftragssumme zu stellen.
Voraussetzung für die Zuschlagserteilung:Anerkennung der Besonderen, der Zusätzlichen und der vorhabenbedingten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen der Vergabestelle sowie der Bewerbungsbedingungen, die untrennbarer Bestandteil der Vergabe- und Verdingungsunterlagen sind, durch den Bieter.