Dem elektronischen Angebot ist u. a. das Angebotsschreiben (Formblatt 213) vollständig ausgefüllt mit allen geforderten Erklärungen und Nachweisen beizufügen.
Bieteranfragen: Bitte reichen Sie Bieterfragen rechtzeitig ein. Wir behalten uns vor, Anfragen, die später als 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei uns eingehen, nicht mehr zu beantworten.
Elektronische Kommunikation: Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bietern erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal. Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Bitte nutzen Sie für alle Rückfragen ausschließlich die Nachrichtenfunktion des Portals.
Wir weisen Sie darauf hin, dass eigenmächtige Änderungen an den Vergabeunterlagen (z. B. handschriftliche Ergänzungen) zum zwingenden Ausschluss führen.