Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald beabsichtigt die Umgestaltung der Bader- / Wall- und Domstraße im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Sanierung Innenstadt und Fleischervorstadt". Ziel der Umgestaltung ist die Aufwertung dieses städtebaulichen Bereiches und die Sicherstellung der Erschließung der vorhandenen Wohn- und Gewerbenutzungen unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungsansprüche des Fuß-, Rad-, fließenden und ruhenden Verkehrs.Vorgesehen ist die Erneuerung der Fahrbahn, Gehwege, Oberflächenentwässerung, Beleuchtung sowie einiger Ver-und Entsorgungsleitungen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens nach VgV sind Ingenieur-Dienstleistungen zur Planung und Überwachung der Umgestaltung der Bader- / Wall- und Domstraße in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wie u.a.
- Objektplanung für Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1 - 9 gem. § 47 HOAI 2021 zzgl. besondere Leistungen- Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1 - 9 gem. § 43 HOAI 2021 zzgl. besondere Leistungen- Fachplanung Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1 - 9 gem. § 55 HOAI 2021 zzgl. besondere Leistungen- weitere Leistungen: planungsbegleitende Vermessung, Erstellen Aufgabenbeschreibung / Angebotseinholung und -auswertung für eine Baugrunderkundung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination während der Planungsphase.
Eine bauliche Realisierung ist abhängig von Fördermitteln, Ansprüche bei Abstandsnahme von der Realisierung kann der Bieter nicht geltend machen.
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes einschl. Nebenkosten.Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Bewertet wird lediglich das Gesamthonorar (netto). Das niedrigste Honorar erhält 5 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt:(Punktzahl Bieter XY = Niedrigstpreis multipliziert mit 5 geteilt durch Preis Bieter XY)Die errechnete Punktzahl wird mit der Gewichtungszahl multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtbewertung ein.Die Anlage Honorarübersicht ist auszufüllen; in einer eigenen Bietererklärung "Honorar/Preis" ist das Honorar für die Vertragsleistungen ohne Besondere Leistungen inklusive Nebenkosten als Nettowert zzgl. Umsatzsteuer und Honorarsatz detailliert anzugeben; ggf. mit Angabe zum Umbauzuschlag.Das angebotene Wertungshonorar wird nicht Vertragsbestandteil, sondern dient lediglich der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. U.a. ggf. die mitzuverarbeitende Bausubstanz und ein etwaiger Umbauzuschlag können Gegenstand eines Verhandlungsgesprächs werden. Der Honorarermittlung des Wertungshonorars sind von den Bietern zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote die zuvor genannten anrechenbaren Kosten und Honorarzone zu Grunde zulegen. Das Wertungshonorar ist aus-schließlich in vollen Eurobeträgen (ohne Cent) anzugeben. Das Gesamthonorar ist auszuweisen.
Die Anlage Honorarübersicht einschl. Teil C Besondere Leistungen der jeweiligen Leistungsbeschreibung ist auszufüllen. Bewertet wird lediglich das Gesamthonorar (netto) dieser Leistungen (ohne Besondere Leistungen, die nach tatsächlichem Stundenaufwand vergütet werden; in Teil C Besondere Leistungen der jeweiligen Leistungsbeschreibungen sind entweder Pauschalhonorare verlangt oder Mengeneinheiten vorgegeben bzw. Vergütung nach Stundenaufwand). Das niedrigste Honorar erhält 5 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt:(Punktzahl Bieter XY = Niedrigstpreis multipliziert mit 5 geteilt durch Preis Bieter XY)Die errechnete Punktzahl wird mit der Gewichtungszahl multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtbewertung ein.
In der Anlage Honorarübersicht sind Netto-Stundensätze für die folgenden Personengruppen anzuge-ben, wenn weitere über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinausgehende Leistungen des Auftrag-nehmers beauftragt werden, die auf Stundenbasis abzurechnen sind:- Projektleiter- Mitarbeiter- techn. Zeichner/sonst. MitarbeiterVon diesen drei Stundensätzen wird der Mittelwert errechnet. Der niedrigste Mittelwert erhält 5 Punkte. Die Punktzahl für die weiteren Mittelwerte der Stundensätze wird wie folgt bestimmt:(Punktzahl Bieter XY = Niedrigstpreis multipliziert mit 5 geteilt durch Preis Bieter XY)Die errechnete Punktzahl wird mit der Gewichtungszahl multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein.Bei den nachfolgenden Kriterien werden nur Punktwerte nach folgender Systematik vergeben: Zu jedem einzelnen der dargestellten Aspekte werden 0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte vergeben. Die erreichten Punkte werden mit der entsprechenden Gewichtungszahl multipliziert.- 5 Punkte werden für eine Darstellung vergeben, die die genannten Kriterien in überdurchschnittlicher, sehr guter Weise erfüllt wie:* Die vorgegebenen Punkte mit erheblichem Mehrwert dargestellt.* Qualitativ breite Darstellung der durchzuführenden Schritte und Lösungsansätze mit sehr transparenten Erläuterungen anhand einer umfangreichen und komplexen Konzeption, inhaltlich sehr über-zeugend.* Praktische Umsetzbarkeit vollumfänglich gegeben.* Effizienz vollumfänglich gegeben, da die dargestellte(n) Lösung(en) mit äußerst geringem Aufwand (Zeit und/oder Ressourcen) erreichbar sind.- 4 Punkte werden für eine Darstellung vergeben, die die genannten Kriterien in guter Weise erfüllt wie:* Die vorgegebenen Punkte gut dargestellt.* Qualitativ gute Darstellung der durchzuführenden Schritte und Lösungsansätze mit ausführlichen Erläuterungen anhand einer komplexen Vorstellung der Möglichkeiten.* Praktische Umsetzbarkeit nahezu in vollem Umfang gegeben.* Effizienz gegeben, da die dargestellte(n) Lösung(en) mit geringem Aufwand (Zeit und/oder Ressourcen) erreichbar sind.- 3 Punkte werden für eine Darstellung vergeben, die die genannten Kriterien in durchschnittlicher Weise erfüllt wie:* Die vorgegebenen Punkte einfach dargestellt.* Qualitative Darstellung der durchzuführenden Schritte und Lösungsansätze nur befriedigend mitkonkreten Beschreibungen.* Praktische Umsetzbarkeit überwiegend gegeben.* Effizienz überwiegend gegeben, da die dargestellte(n) Lösung(en) mit vertretbarem Aufwand (Zeit und/oder Ressourcen) erreichbar sind.- 2 Punkte werden für eine Darstellung vergeben, die die genannten Kriterien in nicht überwiegendem Umfang erfüllt wie:* Die vorgegebenen Punkte dargestellt.* Qualitative Darstellung der durchzuführenden Schritte und Lösungsansätze nur ausreichend mit all-gemeinen Beschreibungen.* Praktische Umsetzbarkeit nicht überwiegend gegeben.* Effizienz nicht in überwiegendem Umfang gegeben, da die dargestellte(n) Lösung(en) nur mit hohem Aufwand (Zeit und/oder Ressourcen) erreichbar sind.- 1 Punkt wird für eine Darstellung vergeben, die die genannten Kriterien in geringem Umfang erfüllt wie:* Die vorgegebenen Punkte dargestellt.* Qualitative Darstellung der durchzuführenden Schritte und Lösungsansätze nur in geringem Umfang vorhanden mit einfachen Beschreibungen.* Praktische Umsetzbarkeit nur in sehr geringem Umfang gegeben.* Effizienz nicht in sehr geringem Umfang gegeben, da die dargestellte(n) Lösung(en) nur mit sehr hohem Aufwand (Zeit und/oder Ressourcen) erreichbar sind.0 Punkte werden vergeben, wenn die genannten Kriterien nur ungenügend erfüllt werden wie: Die vorgegebenen Punkte gar nicht dargestellt bzw. Darstellung der durchzuführenden Schritte fehlt und praktische Umsetzbarkeit und Effizienz nicht oder nur ungenügend gegeben ist.Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, das insgesamt die höchste Punktzahl erzielt hat. Der Auftraggeber wird zu jedem der nachfolgend genannten Aspekte eine Punkteverteilung 0 - 5 vornehmen und dann den Mittelwert für das Zuschlagskriterium ansetzen. Die so errechneten Punkte je Zuschlagskriterium werden mit der jeweiligen Wichtung multipliziert. Hieraus folgt die erreichte Punktezahl pro Zuschlagskriterium.
Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung und projektspezifischen Organisation des ProjektteamsFolgendes ist darzulegen (jeder Spiegelstrich stellt einen Bewertungsaspekt dar; jeder Bewertungsaspekt sollte von dem Bieter unter der jeweiligen Überschrift ausgeführt werden) in einer eigenen Bietererklärung "Darstellung der Bearbeitung".* projektspezifische Bearbeitung, insbesondere Aussagen zum Projektverständnis, Herangehens-weise an die zu erbringenden Leistungen, Arbeitsschwerpunkte und insbesondere projektspezifische Besonderheiten / besondere Herausforderungen* Personaleinsatzplan mit namentlicher Benennung der Personen, die die Leistungen tatsächlich er-bringen und deren zeitliche Einordnung im Gesamtablauf* plausible Terminplanung mit Angabe von Zwischenterminen
Der Bieter soll eine plausible und machbare Terminplanung darlegen und Maßnahmen, mit denen die Einhaltung gesichert oder die Überschreitung der Terminplanung verhindert werden soll, aufzeigen.Die Ausführungen sind in einer eigenen Bietererklärung "Maßnahmen zur Sicherung der Terminplanung" darzulegen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vorgenannten Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet! Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Sie nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Ihre kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform gewährleistet, dass Sie alle für die Ausschreibung betreffenden Informationen, wie Antworten auf Rückfragen und Änderungen bei den Fristen und Vergabeunterlagen, automatisch an Ihre dort eingetragene E-Mail Adresse erhalten. Das Angebot/Teilnahmeantrag kann elektronisch in Textform nach § 126b BGB bis zum Ablauf der Angebots-/Teilnahmeantragsfrist hochgeladen werden. Seit dem 18.10.2018 sind grundsätzlich nur noch elektronische Angebote zulässig. Beim elektronisch übermittelten Angebot in Textform ist der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben.Angebote/Teilnahmeanträge per E-Mail, Post oder Fax einzureichen ist unzulässig und führt zum Ausschluss!Gem. ERechVO-MV müssen Unternehmen Ihre Rechnungen ab dem 01.04.2023 in elektronischer Form einreichen. Hierbei gilt nicht (mehr) das PDF über die E-Mail. Dazu muss der Unternehmer dieLeitweg-ID nutzen.