Los 11: Bodenbelagsarbeiten
Die Stadt Waren (Müritz) beabsichtigt den Umbau, die Sanierung sowie die Erweiterung der Regionalen Schule Waren/West auf dem Grundstück Friedrich-Engels-Platz 10 in 17192 Waren (Müritz). Ziel ist die Erweiterung des Raumangebots vor dem Hintergrund einer gewachsenen Schülerzahl sowie die Schaffung von Räumlichkeiten, welche den heutigen Anforderungen für ein zeitgemäßes Lernen und Arbeiten gerecht werden und somit einen zukunftsfähigen Schulbetrieb sichern. Es ist geplant, das Bestandsgebäude durch Anbauten sowie durch eine Aufstockung der 3-geschossigen Gebäudeteile zu ergänzen. Die Anbauten werden in Massivbauweise (Mauerwerk in Kombination mit Stahlbeton), die Aufstockung in Holzbauweise errichtet. Im Fußbodenaufbau des Bestandsgebäudes wurden Schadstoffe festgestellt, die bauseits entfernt werden.
Die Baumaßnahme startet ab ca. Mitte Juli 2025 mit den Abbrucharbeiten. Der Einbau der neuen Bodenbeläge erfolgt ab September 2025 sukzessiv über den gesamten Zeitraum der Maßnahme. Die geplante Fertigstellung des Bauvorhabens ist April 2028.
Die Arbeiten finden während des laufenden Schulbetriebs statt.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Herstellung eines neuen Fußbodenbelags aus Kautschuk im Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Aufstockung.
Grobmassen ca. 2.545 m2 - Kautschukbelag im Bestandsgebäude inkl. Vorarbeiten ca. 910 m2 - Kautschukbelag im Erweiterungsbau u. Aufstockung
Preis
Präqualifizierte Unternehmen haben zu überprüfen, ob die hinterlegten Eignungsnachweise bei der Präqualifikationsstelle hinsichtlich der ausgeschriebenen konkreten Leistung als ausreichend gelten. Falls die hinterlegten Eignungsnachweise nicht als ausreichend gelten, müssen präqualifizierte Bieter darüberhinausgehende Eignungsnachweise vorlegen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit demAngebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Angebote per E-Mail, Post oder Fax einzureichen ist unzulässig und führt zum Ausschluss. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Um an der Bieterkommunikationen teilzunehmen, melden Sie sich bitte an. Die Registrierung ist kostenlos.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie bitte den technischen Support der Vergabeplattform (https://support.cosinex.de/unternehmen).
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 8 Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) sowie § 13 TVgG M-V Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Die Bietergespräche werden voraussichtlich in der 30. KW 2025 stattfinden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit demAngebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatzvon Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für dieseabzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
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