Dienstleistung
Lieferung und Betrieb zur Miete von mobilen, stationären und semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sowie die Aufbereitung der daraus entstandenen Daten
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis spätestens 6 Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach TVgG M-V sowie Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Bei technischen Problemen ist der technische Support der Vergabeplattform zu kontaktieren (https://support.cosinex.de/unternehmen).
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen, insbesondere § 56 Absatz 2 und 3 VgV, von einem oder mehreren Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben.Ein Anspruch der Bieter auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht.
Ausschlussgründe nach § 57 VgV
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründenach §§ 123 bis 126 GWB
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zwingende bzw. fakultativeAusschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach§§ 123 bis 126 GWB
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
124_LD VHB - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kriterium 1.1: Bieter ist im Berufs- oder Handelsregister des Staates eingetragen
124_LD VHB - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kriterium 1.2: Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Erklärung zu den Eignungskriterien (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kriterium 3.1: Der Bieter hat in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren fünf Leistungen ausgeführt, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
124_LD VHB - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kriterium 3.7: Der Bieter verfügt über die für die Ausführung der zu vergebenen Leistung erforderlichen Beschäftigten.
124_LD VHB - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kriterium 2.1: Umsatz des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
124_LD VHB - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kriterium 2.2: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Erklärung zu den Eignungskriterien (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kriterium 3.2: Vorhanden sein entsprechender Ersatzgeräte und Fahrzeuge in ausreichender Anzahl.
Erklärung zu den Eignungskriterien (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kriterium 3.3: Vorhanden sein mindestens eines zertifizierten Multiplikators durch den Messgerätehersteller zur Durchführung von Anwenderschulungen.
Erklärung zu den Eignungskriterien (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kriterium 3.4: Datenlöschprozess nach DEKRA Standard V1.2 oder vergleichbar.
Erklärung zu den Eignungskriterien (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kriterium 3.5: Eigener Eichstand zur Durchführung von Nacheichungen.
Erklärung zu den Eignungskriterien (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Kriterium 3.6: Prüfzertifikat nach DIN EN 12767
Zahlungsbedingungen gemäß VOL/B
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach TVgG M-V.Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen. Einhaltung der Verpflichtungen aus der Eigenerklärung zu Sanktionsgründen in Bezug auf Russland.