Unterhalts- und Glasreinigung am Standort An der Hochstraße 1 in Neubrandenburg
Der Vertrag tritt am 01.07.2025 in Kraft. Am 28.02.2027 endet nach derzeitigem Entscheidungsstand die Nutzung des Standortes An der Hochstraße 1. Mit einer Verlängerung der Nutzungsdauer des Standortes geht gleichzeitig die Option der Verlängerung des Reinigungsvertrages einher. Der Auftraggeber kann im Falle der Verlängerung der Nutzungsdauer des Objektes über den 28.02.2027 hinaus von seinem Optionsrecht zur Verlängerung des Reinigungsvertrages Gebrauch machen.Die Vertragsdauer verlängert sich in diesem Fall um max. zwei Mal um je ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien fristgerecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet demnach nach max. 3 Vertragsjahren und 8 Monaten spätestens am 28.02.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Bei technischen Problemen ist der technische Support der Vergabeplattform zu kontaktieren (https://support.cosinex.de/unternehmen).
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen, insbesondere § 56 Absatz 2 und 3 VgV, von einem oder mehreren Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben.Ein Anspruch der Bieter auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht.
Ausschlussgründe nach § 57 VgV
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründenach §§ 123 bis 126 GWB
Zwingende bzw. fakultativeAusschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach§§ 123 bis 126 GWB
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Kriterium 2.1: Der Bieter verfügt zum Vertragsbeginn über eine Betriebshaftpflichtversicherung um die Deckung von Schäden abzusichern. (Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung).Kriterium 2.2: Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt 124_LD VHB - Eigenerklärung zur Eignung).Kriterium 2.3: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formblatt 124_LD VHB - Eigenerklärung zur Eignung).Die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung müssen je Schadensmall mindestens in folgender Höhe bestehen:Sachschäden: 1,5 Mio. EUR; Personenschäden: 2,5 Mio. EUR; Bearbeitungsschäden: 100.000 EUR; Schlüsselverlust: 50.000 EUR
Kriterium 1.1: Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Formblatt 124_LD VHB - Eigenerklärung zur Eignung).Kriterium 1.2: Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Formblatt 124_LD VHB - Eigenerklärung zur Eignung).
Kriterium 3.1: Der Bieter hat in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind(Formblatt 124_LD VHB - Eigenerklärung zur Eignung).Kriterium 3.2: Der Bieter verfügt über die für die Ausführung erforderlichen Beschäftigten (Formblatt 124_LD VHB - Eigenerklärung zur Eignung).
Zahlungsbedingungen gemäß VOL/B
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach § 9 Absatz 4 Vergabegesetz M-V.Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 11 Vergabegesetz M-V. Einhaltung der Verpflichtungen aus der Eigenerklärung zu Sanktionsgründen in Bezug auf Russland.