Unterhalts- und Glasreinigung am Standort An der Hochstraße in Neubrandenburg
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.03.2025
27.03.2025 10:00 Uhr
27.03.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
13071000-K000
Postfach 110264
17042
Neubrandenburg
Deutschland
DE80J
Rechts- und Kommunalaufsichtsamt
vergabestelle@lk-seenplatte.de
+49 395570870
+49 3955708765999

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
13071000-K000
Postfach 110264
17042
Neubrandenburg
Deutschland
DE80J
Rechts- und Kommunalaufsichtsamt
vergabestelle@lk-seenplatte.de
+49 395570870
+49 3955708765999

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
t:03855885160
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 3855885163
+49 3855884855817

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90911200-8
90911300-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Unterhalts- und Glasreinigung am Standort An der Hochstraße 1 in Neubrandenburg

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Unterhalts- und Glasreinigung am Standort An der Hochstraße 1 in Neubrandenburg

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.07.2025
28.02.2027

Der Vertrag tritt am 01.07.2025 in Kraft. Am 28.02.2027 endet nach derzeitigem Entscheidungsstand die Nutzung des Standortes An der Hochstraße 1.
Mit einer Verlängerung der Nutzungsdauer des Standortes geht gleichzeitig die Option der Verlängerung des Reinigungsvertrages einher.
Der Auftraggeber kann im Falle der Verlängerung der Nutzungsdauer des Objektes über den 28.02.2027 hinaus von seinem Optionsrecht zur Verlängerung des Reinigungsvertrages Gebrauch machen.
Die Vertragsdauer verlängert sich in diesem Fall um max. zwei Mal um je ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien fristgerecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet demnach nach max. 3 Vertragsjahren und 8 Monaten spätestens am 28.02.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
An der Hochstraße 1
17036
Neubrandenburg
Deutschland
DE80J

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gleichstellung der Geschlechter
Fairere Arbeitsbedingungen
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXVHYRQYTHYH92DJ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Bei technischen Problemen ist der technische Support der Vergabeplattform zu kontaktieren (https://support.cosinex.de/unternehmen).

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen, insbesondere § 56 Absatz 2 und 3 VgV, von einem oder mehreren Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben.
Ein Anspruch der Bieter auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ausschlussgründe nach § 57 VgV

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium 2.1: Der Bieter verfügt zum Vertragsbeginn über eine Betriebshaftpflichtversicherung um die Deckung von Schäden abzusichern.
(Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung).
Kriterium 2.2: Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
(Formblatt 124_LD VHB - Eigenerklärung zur Eignung).
Kriterium 2.3: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
(Formblatt 124_LD VHB - Eigenerklärung zur Eignung).
Die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung müssen je Schadensmall mindestens in folgender Höhe bestehen:
Sachschäden: 1,5 Mio. EUR; Personenschäden: 2,5 Mio. EUR; Bearbeitungsschäden: 100.000 EUR; Schlüsselverlust: 50.000 EUR

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Kriterium 1.1: Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
(Formblatt 124_LD VHB - Eigenerklärung zur Eignung).
Kriterium 1.2: Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
(Formblatt 124_LD VHB - Eigenerklärung zur Eignung).

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterium 3.1: Der Bieter hat in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
(Formblatt 124_LD VHB - Eigenerklärung zur Eignung).
Kriterium 3.2: Der Bieter verfügt über die für die Ausführung erforderlichen Beschäftigten
(Formblatt 124_LD VHB - Eigenerklärung zur Eignung).

Finanzierung

Zahlungsbedingungen gemäß VOL/B

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach § 9 Absatz 4 Vergabegesetz M-V.
Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 11 Vergabegesetz M-V.
Einhaltung der Verpflichtungen aus der Eigenerklärung zu Sanktionsgründen in Bezug auf Russland.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung