Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung der Schulen in Friedland, Los 2 Schule mit d...
VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
13071000-K000
Postfach 110264
17042
Neubrandenburg
Deutschland
DE80J
Rechts- und Kommunalaufsichtsamt
vergabestelle@lk-seenplatte.de
+49 395570870
+49 3955708765999

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
13071000-K000
Postfach 110264
17042
Neubrandenburg
Deutschland
DE80J
Rechts- und Kommunalaufsichtsamt
vergabestelle@lk-seenplatte.de
+49 395570870
+49 3955708765999

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
t:03855885160
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
+49 3855885163
+49 3855884855817

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90911200-8
90911300-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Friedland (Los 2)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte schreibt als Schulträger die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Friedland (Los 2) aus.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
26.289,73
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.11.2025
30.10.2027

Der Vertrag beginnt am 01.11.2025 und endet am 30.10.2027. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf des Vertrages von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich somit im Anschluss an die Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
August-Bebel-Platz 17
17098
Friedland
Deutschland
DE80J

Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Der Auftraggeber berücksichtigt folgende Zuschlagskriterien: 1. Preis 2. Leistungskriterien Das Verhältnis der angebotenen Leistung zum Preis wird für jedes Angebot gemäß § 3 Absatz 6 Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) durch folgende Formel ermittelt: W=L/K W = Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis des betrachteten Angebotes L = Leistungspunktzahl des betrachteten Angebotes K = Preis des betrachteten Angebotes Die Leistungspunktzahl L wird durch gewichtete Leistungskriterien ermittelt. Grundlage für die Ermittlung des Wertungspreises K sind die vom Bieter in der Kalkulationsdatei angegebenen rechnerisch richtigen Angebotspreise. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Kennzahl W erteilt. Die Kennzahl W wird ggf. zur besseren Anschaulichkeit durch den Auftraggeber mit einem geeigneten Faktor, der für alle Angebote gleich wäre, multipliziert.

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gleichstellung der Geschlechter
Fairere Arbeitsbedingungen
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entlang der globalen Wertschöpfungskette
Sonstiges, bspw. Bindung/Einhaltung von Tarifverträgen, Berücksichtigung von Werkstätten aus dem Justizvollzug (sog. Knastläden)

Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach TVgG M-V sowie Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen. Des Weiteren werden bei den Zuschlagskriterien die Arbeitskräftestunden je Woche und die Leistungsnorm für die Unterhaltsreinigung (m2/h) berücksichtigt. Angebote mit einer höheren Anzahl der Arbeitsstunden und Angebote mit einer niedrigeren durchschnittlichen Leistungsnorm erhalten mehr Punkte im Vergleich zu Angeboten mit einer niedrigeren Anzahl an Arbeitsstunden sowie einer höheren durchschnittlichen Leistungsnorm.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bei technischen Problemen ist der technische Support der Vergabeplattform zu kontaktieren (https://support.cosinex.de/unternehmen).

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

5
5

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

23.375,51
EUR
28.072,94
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG (Greifswald), 17489 Greifswald
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG (Greifswald)
HRA 2676
Großunternehmen
Anklamer Straße 2
17489
Greifswald
Deutschland
DE80N
bkr_greifswald_pdl@piepenbrock.de
+49 5415841813
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

17.10.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

26.289,73
EUR

Angaben zum Angebot

3 - 56881
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung