Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Vorzulegende Nachweise:
Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung; Der Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung deren Deckungssumme für Vermögensschäden i.H.v. 500.000 EUR je Schadensfall, für Sach- und Personenschäden i.H.v. 1 Mio. EUR je Schadensfall beträgt und in jedem Versicherungsjahr 2-fach zur Verfügung steht. Die Versicherung ist durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, vorzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass hier eine Eigenerklärung nicht ausreichend ist. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung