Vorzulegende Nachweise:
Berufshaftpflichtversicherung; Zur Sicherung etwaiger Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer hat der Auftragnehmer eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen mindestens betragen:
- für Personenschäden 5.000.000,00 EUR
- für Sachschäden 3.000.000,00 EUR
- für Vermögensschäden 1.000.000,00 EUR
Der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung erfolgt auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle und ist durch eine gültige Versicherungspolice oder durch Präqualifikation zu belegen.
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Nach Erteilung des Zuschlags hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass die Eintrittspflicht der Versicherung erhalten bleibt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer den Versicherer wechselt. Legt der Bewerber den Nachweis der Versicherung nach Anforderung durch den Auftraggeber nicht vor bzw. weist der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung trotz Verlangen des Auftraggebers die Zahlung der Versicherungsprämie nicht nach, so kann der Auftraggeber dem Bewerber bzw. Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zur Nachholung dieser Leistung setzen. Kommt der Bewerber bzw. Auftragnehmer seinen Pflichten zum Nachweis des Versicherungsschutzes auch innerhalb der Nachfrist nicht nach, kann der Auftraggeber den Bewerber vor Zuschlagserteilung mangels Geeignetheit von der Vergabe ausschließen bzw. dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.; Auf Anforderung der Vergabestelle
Formblatt 221 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Formblatt 222 - Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz; Der Nachweis erfolgt mittels Vorlage der Freistellungsbescheinigung oder durch Präqualifikation.; Auf Anforderung der Vergabestelle
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse; Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung.; Auf Anforderung der Vergabestelle
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen; Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung.; Auf Anforderung der Vergabestelle